Der Ministerrat hat heute ein Paket von Beschlussentwürfen mit erheblicher sozialer Wirkung verabschiedet, die darauf abzielen, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und persönlichen Assistenten zu stärken.
Das Paket beinhaltet:
* der Beschlussentwurf „Über eine Ergänzung zum Beschluss Nr. 182 vom 26.2.2020 des Ministerrats „Über die Festlegung der Maßnahme, Kriterien, Verfahren und Dokumentation für die Beurteilung und Gewährung von Zahlungen für Menschen mit Behinderungen sowie persönliche Assistenten“ wurde geändert;
* Der Beschlussentwurf „Zur Ergänzung des Beschlusses Nr. 277 vom 18.6.1997 des Ministerrats „Über Leistungen aus dem Status von Blinden“ wurde geändert;
* der Entscheidungsentwurf „Über eine Ergänzung und Änderung des Beschlusses Nr. 722 vom 11.11.2019 des Ministerrats „Über die Festlegung der Maßnahmen, Kriterien, Verfahren und Dokumentation für die Beurteilung und Förderung der Behinderten und des persönlichen Assistenten sowie der verantwortlichen Strukturen und ihrer Aufgaben“ in der geänderten Fassung;
* der Beschlussentwurf „Über einige Ergänzungen zum Beschluss Nr. 751 vom 1.12.2022 des Ministerrats „Über einen besonderen staatlichen Schutz für arbeitslose Frauen mit drei oder mehr Kindern im Alter von bis zu 18 Jahren“.
Die genehmigten Entscheidungen sehen eine Verdoppelung der Zahlungen für 10.240 Kinder mit Behinderungen vor, mit einem zusätzlichen finanziellen Effekt von 750 Millionen ALL im Staatshaushalt. Diese Maßnahme tritt mit finanziellen Auswirkungen ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Eine stärkere finanzielle Unterstützung wird sich direkt auf die Lebensqualität von Kindern mit Behinderungen auswirken, indem sie eine frühzeitige Intervention, Kompetenzentwicklung und soziale Eingliederung ermöglicht und die finanzielle Belastung ihrer Familien verringert. Gleichzeitig schafft es die Voraussetzungen für eine nachhaltigere Entwicklung und erhöht die Möglichkeiten für ein eigenständigeres Leben in der Zukunft.
Eine weitere wichtige Erleichterung ist die Abschaffung der Pflicht zur jährlichen Vorlage ärztlicher Unterlagen bei Bewertungskommissionen bei mehrjähriger Leistungsdauer. Diese Maßnahme reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und vermeidet unnötige Kosten für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
Das Paket sieht außerdem die Anerkennung von Beitragszeiten für 14.657 persönliche Assistenten behinderter Menschen vor, mit einer zusätzlichen finanziellen Wirkung von 674 Millionen ALL im Staatshaushalt ab dem 1. September 2026.
Diese Maßnahme garantiert die Gleichbehandlung persönlicher Assistenten und erkennt ihre Dienstzeit als Beitragszeit für die Sozial- und Krankenversicherung an. Gleichzeitig wird die Unterstützung der Familienpflege gestärkt, sodass Menschen mit Behinderungen in der Nähe ihrer Angehörigen leben können und der Bedarf an Institutionalisierung verringert wird.
Dieses Paket stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Sozialpolitik der Regierung dar, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung der bedürftigsten Gruppen, der Gewährleistung von Würde, Gleichheit und sozialer Eingliederung sowie dem Aufbau eines gerechteren und umfassenderen Sozialschutzsystems liegt.
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