Auf seiner heutigen Sitzung beschloss das Transparenzgremium, den Preis für Einzelhandelsöl um 7 Lek zu erhöhen.
Von 210 Lek pro Liter beträgt der Ölpreis 217 Lek. Während der Einzelhandelspreis für Benzin um 3 Lek gestiegen ist, von 173 Lek auf 176 Lek pro Liter.
Die neuen Preise treten heute ab 18:00 Uhr in Kraft. Vor einem Tag hat der Vorstand der Preissenkung zugestimmt.
ENTSCHEIDUNG:
Das Transparenzgremium hat am 10. April 2026 in der nächsten Sitzung beschlossen:
Der Einzelhandelspreis des Gasöl-Nebenprodukts der Norm SSH EN 590 sollte nicht mehr als 217 ALL/Liter betragen, während der Großhandelspreis nicht mehr als 205 ALL/Liter beträgt. Der Einzelhandelspreis des SSH EN-Standardbenzin-Nebenprodukts sollte nicht mehr als 176 ALL/Liter betragen, während der Großhandelspreis nicht mehr als 164 ALL/Liter beträgt.
Die vom Vorstand festgelegten Preise treten heute um 10:00 – 18:00 Uhr in Kraft und gelten bis zur nächsten Vorstandssitzung, in der die Änderungen der Verkaufspreise berücksichtigt werden.
Wir machen jeden Groß- und Einzelhandelsbetreiber von Erdölnebenprodukten auf die Verpflichtung aufmerksam, diese Entscheidung umzusetzen. Bei festgestellten Verstößen verschiedener Betreiber wird die Aussetzung der Aktivität verhängt.
Das Ministerium für Wirtschaft und Innovation setzt sich gemeinsam mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Infrastruktur und Energie dafür ein, die Interessen der albanischen Verbraucher zu schützen und die Grundsätze des fairen Wettbewerbs auf dem Markt aufrechtzuerhalten.
ERKLÄRUNG: Unter Bezugnahme auf das normative Gesetz Nr. 1, Datum 3.4.2026 „Für eine Ergänzung zum Gesetz Nr. 61/2012 „Über Verbrauchsteuern in der Republik Albanien“, in der geänderten Fassung, in der vorgesehen ist, dass für den Fall, dass der Einzelhandelspreis für Diesel mehr als 220 Lek/Liter oder für Benzin mehr als 200 Lek/Liter beträgt, die Verbrauchsteuer in Höhe von 80 % erhoben wird. Basierend auf der Anwendung der Methode zur Berechnung der Einzelhandelsobergrenzen liegen die Preise unter dem Grenze des Normativen Gesetzes Nr. 1 vom 3.4.2026, und daher wird der Verbrauchsteuersatz in voller Höhe, zu 100 %, angewendet.
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