Kürzlich wurden im Zuge einer behördlichen Maßnahme Bauobjekte beschlagnahmt, die über die genehmigte Genehmigung hinausgehen.
Die vom Premierminister veröffentlichten neuen Vorschriften für den Baubereich besagen, dass Gebäude, die von der Gemeinde noch keine Nutzungsgenehmigung erhalten haben, nicht mit einem Wasser-/Energieheft ausgestattet werden.
Ziel ist es, den Bürger vor etwaigem Missbrauch zu schützen. Doch die Realität zeigt, dass die neuen Regeln in der Praxis für Verwirrung sorgen.
„Um die Nutzungsgenehmigung zu erhalten, muss die Anlage an Wasser und Energie angeschlossen sein. Diese Regel widerspricht dem geltenden Recht, da die Genehmigung, die der Anlage am Ende erteilt wird, einer Prüfung bedarf.“erklärte Arben Dervishaj vom Verband der Bauherren.
Gleichzeitig kündigte der Premierminister an, dass es keinen Verkauf von Gebäuden ohne vorherige Aufnahme der Hypothek geben werde. Allerdings müsse diese Aussage mit konkreten Fristen einhergehen, sagen die Bauherren.
„Wir sind mit diesem Vorschlag voll und ganz einverstanden, aber die Regierung sollte eine respektable Frist festlegen. Wir beantragen eine Nutzungsgenehmigung, die jedoch sechs Monate dauert. Für mich sollte diese Frist einen Monat betragen. „Das ist nicht die Schuld der Bauherren“, erklärte Dervishaj in Vizion Plus.
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