Der Ministerrat hat heute eine Reihe von Änderungen im Beschluss zur Festlegung des Durchschnittsnotenkriteriums für Kandidaten gebilligt, die sich für den ersten Zyklus und integrierte Studiengänge des zweiten Zyklus an Hochschuleinrichtungen bewerben.
Nach den neuen Regelungen liegt die Mindestnote für die Zulassung zum Studium an der Universität bei 6,5. Für Studiengänge im Bereich Lehramt hat die Regierung höhere Zulassungskriterien festgelegt.
Konkret müssen Kandidaten, die Studiengänge im ersten Zyklus im Bereich des Fremdsprachenunterrichts anstreben, einen Notendurchschnitt von mindestens 7,0 haben. Mittlerweile wird die Mindestdurchschnittsnote von 7,5 das Zulassungskriterium für die Studiengänge des ersten Zyklus sein, die den Zugang zu Masterstudiengängen im Bereich Lehramt ermöglichen, sowie für den Studiengang, der Lehrer auf die Vorschulerziehung vorbereitet, der keinen Zugang zu Masterstudiengängen für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II ermöglicht.
Mit dieser Entscheidung werden auch technische Änderungen an den bestehenden Bestimmungen vorgenommen, indem die entsprechenden Anhänge durch einen neuen Anhang ersetzt werden, der genau die Programme auflistet, für die diese besonderen Kriterien gelten. Mit der Umsetzung dieser Punkte sind das Bildungsministerium, Hochschulen sowie voruniversitäre und weiterführende Bildungseinrichtungen des Landes beauftragt.
/vizionplus.tv
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