Dem Landwirtschaftsministerium liegt der Gesetzentwurf zur Pflichtversicherung in der Landwirtschaft vor. Die Arbeitsgruppe im Ministerium arbeitet an den letzten Einzelheiten des Entwurfs und in wenigen Tagen wird der Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Angesichts von Überschwemmungen, Bränden oder Frost beschweren sich Landwirte über Produktionsausfälle. In dieser Situation wird seit Jahren über eine Pflichtversicherung in der Landwirtschaft diskutiert, die Landwirte bei Problemen aufgrund von Naturereignissen entschädigen soll.
„Sehr bald wird der Öffentlichkeit der erste Entwurf des Gesetzes über Versicherungen in der Landwirtschaft bekannt sein. Er wird ein Versicherungspaket ermöglichen, das auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Landwirte eingeht, basierend auf den in den letzten Jahren für Landwirte festgestellten Problemen, bei denen bestimmte Naturphänomene Landwirten aller Kategorien Schäden verursachen, die manchmal sogar erheblich sind.“ sagte Irfan Tarelli, Direktor für Agrarpolitik im Landwirtschaftsministerium.
Die Versicherung der Landwirte erfolgt nach türkischem Vorbild. Bei diesem Modell zahlt der Landwirt nur einen Teil der Versicherungsprämie.
„Dieses Gesetz ermöglicht die Einführung eines neuen Versicherungssystems in der Landwirtschaft, bei dem ein erheblicher Teil der Versicherungsprämie vom Staat übernommen wird“, Das ist Tarelli.
Den Angaben zufolge wird es in der Landwirtschaft abhängig von den Kulturen mehrere Arten von Versicherungen geben, wobei derzeit darüber diskutiert wird, wie viel der Staat in der Versicherungsprämie übernimmt, die bis zu 70 % des Betrags betragen kann.
/vizionplus.tv
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