30. Mai, Frist für POS-Ausstattung / Steuern: Bußgelder für nicht konforme Unternehmen

30. Mai, Frist für POS-Ausstattung / Steuern: Bußgelder für nicht konforme Unternehmen


Bis zum 30. Mai bleiben nur noch wenige Tage, um Unternehmen, die Barzahlungen tätigen, mit POS oder POI auszustatten. Die Steuerverwaltung verlangt, dass jede Verkaufsstelle in Branchen wie Tourismus, Verkehr und öffentlichen Einrichtungen elektronische Zahlungen anbietet. Der Fokus liegt auf Hotels, Resorts, Pensionen, Ferienwohnungen, aber auch Transportdienstleistern und Unternehmen mit Landeshauptstadt.

Laut Taxes erleichtert die Nutzung von POS Zahlungen für Bürger und Touristen, erhöht die Transparenz und trägt zur Formalisierung der Wirtschaft bei, insbesondere am Vorabend der Sommersaison.

Nach Angaben der Steuerverwaltung muss jede Verkaufsstelle mit elektronischen Zahlungsgeräten ausgestattet sein, damit Bürger und Touristen Zahlungen per Karte oder anderen elektronischen Formen tätigen können.

Ziel dieses Prozesses ist es, den Einsatz von Bargeld zu reduzieren und die Transparenz bei Transaktionen zu erhöhen, insbesondere am Vorabend der touristischen Sommersaison, wo ein höherer Besucherstrom erwartet wird. Die Steuerverwaltung fordert die Unternehmen auf, fristgerecht Maßnahmen zu ergreifen, da andernfalls Verwaltungsmaßnahmen und Bußgelder für Unternehmen vorgesehen sind, die der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.

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