Die Steuerverwaltung hat die Unternehmen aufgefordert, bis Ende dieses Monats Inventare einzureichen.
„Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 9920 vom 19.05.2008 „Über Steuerverfahren in der Republik Albanien“, geändert, Artikel 60 „Pflicht der Steuerzahler, der Steuerverwaltung Informationen bereitzustellen“, informieren wir Sie darüber, dass Sie das analytische Inventar vom 31.12.2025 einreichen müssen.“ Dies geht aus der Mitteilung hervor, die den Probanden zugesandt wurde.
Diese Informationen müssen bis zum 31.01.2026 unter dem Namen „Inventory 31.12.2025“ elektronisch im E-Filing-Steuersystem im Abschnitt „Meine Probleme“ hochgeladen werden
Basierend auf der Risikoanalyse, die auf einer Reihe von Indikatoren wie nicht rechtzeitiger Lieferung, deren Ungenauigkeit, Nichteinhaltung der Daten aus der Fiskalisierung usw. basiert, kann der Steuerzahler als Risiko angesehen werden und wird Gegenstand einer Vor-Ort-Überprüfung der Richtigkeit dieser Bestandsaufnahme, schließt die Steuermitteilung ab.
Es gibt Unternehmen, die sich darüber beschweren, dass nach Problemen mit der Selbstverwaltung, die bis gestern drei Wochen lang völlig außer Betrieb war, diese Frist zu knapp ist, da sie keinen Zugang zum Rechnungsabgleich hatten. Andere behaupten, dass die Fehlfunktion der Selbstverwaltung Überwinterer nicht behindert, da die Informationen über das E-Filing-Steuersystem eingeholt werden können.
Die Dysfunktion der Self-Care hat Unternehmen bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2025 behindert. „Normalerweise ist Self Care die Hauptgrundlage für Abstimmungen. Auch jetzt, während der Erstellung des jährlichen Finanzplans 2025, müssen mehrere Abstimmungen mit Self Care durchgeführt werden, daher ist es notwendig, Zugriff auf die Plattform zu haben“, Buchhalter Sotiraq Dhamo behauptete zuvor.
Sogar der Verband der Wirtschaftsprüfer und Finanziers Albaniens forderte einen Notfallplan und eine Verschiebung der Bilanzfristen, nämlich den 31. März, aber dass ihre Vorbereitung Zeit benötige und die Arbeiten im Januar beginnen.
Nach Angaben des Verbandes ist es zu einer unmöglichen Aufgabe geworden, Verkäufe und Käufe zwischen dem, was die Software meldet, und dem, was der Steuerserver „verschlungen“ hat, abzugleichen.
Ohne diesen klaren Überblick wird die Erstellung des Jahresabschlusses zu einem Rätselraten und verstößt gegen das Grundprinzip der Wahrhaftigkeit./Vom Monitor übernommen
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