Alle Personen, die ein Jahreseinkommen von mehr als 1.200.000 ALL haben oder ein Monatsgehalt von mehr als 100.000 ALL beziehen, unterliegen bereits der individuellen Einkommenserklärung oder, wie sie auch genannt wird, der DIVA.
Der bisherige Schwellenwert für die Deklaration von Entitäten lag bei 2.000.000 ALL.
Alle Anmelder sollten auf die Anmeldefrist achten.
„Was ein hohes Risiko für Strafen birgt, ist die Änderung der Frist vom 30. April auf den 30. März.” sagt Etleva Treska, zertifizierte Buchhalterin.
Der Experte listet auch die Hauptkategorien der Anmelder auf.
„An erster Stelle stehen die Zweierwerbstätigen, diejenigen mit einer Einkommensgrenze von über 1.200.000, diejenigen, die einen Verkauf getätigt haben oder ein Einkommen von über 500.000 Lek hatten, sowie Personen, die eine Quellensteuererklärung abgeben – das ist nicht mehr möglich auf monatlicher Basis, sondern in der jährlichen Einkommenserklärung,“erklärt Frau Kabeljau.
Mittlerweile wurde die Strafe für Personen, die sich nicht anmelden, von 5.000 ALL auf 3.000 ALL gesenkt.
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