Deklaration von Währungen an der Grenze und Einschränkung von Bargeldtransaktionen, die neuen Regeln im Gesetz gegen Geldwäsche – JavaNews.al

Deklaration von Währungen an der Grenze und Einschränkung von Bargeldtransaktionen, die neuen Regeln im Gesetz gegen Geldwäsche – JavaNews.al


Die Regierung hat über eine vom Finanzministerium geleitete interinstitutionelle Gruppe den neuen Gesetzentwurf „Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ fertiggestellt. Dieses Dokument stellt einen strukturellen Eingriff in den bestehenden normativen Rahmen dar, mit dem Ziel einer vollständigen Harmonisierung mit dem neuesten Gesetzespaket der Europäischen Union und einer Aktualisierung mit den Standards der Financial Action Task Force (FATF).

Angleichung an europäische Normen und Kapitel 4

Die Gesetzesinitiative geht konkret auf die Verpflichtungen ein, die sich aus dem europäischen Integrationsprozess ergeben, insbesondere im Rahmen des Kapitels 4 „Freier Kapitalverkehr“. Der Gesetzentwurf setzt die 6. EU-Richtlinie (2024/1640) und die relevanten europäischen Vorschriften zur Aufsicht über Finanzinstitute vollständig um und berücksichtigt dabei die wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der MONEYVAL-Berichte.

Regulierung des Kryptoasset-Marktes

Zum ersten Mal integriert die nationale Gesetzgebung strenge Regeln für virtuelle Vermögenswerte. Der Gesetzentwurf setzt die „Travel Rule“ für Kryptoasset-Dienstleister (CASP) um. Danach sind bei jeder Übertragung von Kryptowerten vollständige, verifizierte und unveränderliche Angaben zur Identität des Absenders und des Empfängers beizufügen. Diese Verpflichtung zielt darauf ab, die Anonymität bei virtuellen Transaktionen zu beseitigen und sie denselben Rückverfolgbarkeitsstandards zu unterwerfen wie herkömmliche Banküberweisungen.

Physische Bargeldkontrolle und Transaktionsbeschränkung

Ein zentraler Pfeiler des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Kontrolle über den Verkehr von physischem Geld (Bargeld) und ähnlichen Instrumenten, einschließlich Edelmetallen und Prepaid-Karten.

An Grenz- und Grenzübergangsstellen wird die Anmeldepflicht für jeden Betrag geahndet, der 10.000 Euro oder mehr beträgt und in das Hoheitsgebiet der Republik Albanien ein- oder ausreist. Die Zollbehörden erhalten die Befugnis, Gelder auch unter diesem Schwellenwert vorübergehend zu sperren, wenn begründete Hinweise auf Verbindungen zu kriminellen Aktivitäten vorliegen.

Im Inlandsgeschäft gilt für Barzahlungen im gewerblichen Verkehr im Inland eine Höchstgrenze von 10.000 Euro.

Es ist strengstens verboten, anonyme Konten zu führen und Inhaberaktien zu verwenden, was deren obligatorische Umwandlung innerhalb der festgelegten Fristen erfordert.

Stärkung der Financial Intelligence Agency (AIF)

Das neue Rahmenwerk erweitert die operativen Befugnisse des AIF erheblich. Die Behörde verfügt über die gesetzliche Befugnis, verdächtige Transaktionen vorübergehend auszusetzen, umfassende Überwachungsmaßnahmen gegen Verpflichtete anzuordnen und Warnmeldungen zu neuen Geldwäschetypologien oder Hochrisikoprofilen herauszugeben.

Transparenz und Berichterstattung für Luxusgüter

Um die Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu erhöhen, sind die Verpflichteten verpflichtet, das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen und festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb einer Frist von 14 Tagen offiziell den Behörden zu melden. Darüber hinaus sieht das Gesetz neue Meldepflichten auf Basis von Wertschwellen für den Kauf von Luxusgütern vor:

Kraftfahrzeuge über einem Wert von 250.000 Euro.

Schwimmende und fliegende Fahrzeuge im Wert von über 7.500.000 Euro.

Verwaltungssanktionen und Aufsicht

Um die Wirksamkeit der Umsetzung zu gewährleisten, sieht der neue Rahmen eine strenge Regelung verwaltungsrechtlicher Sanktionen im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor. Bei schwerwiegenden Verstößen von Finanzinstituten können Bußgelder bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes verhängt werden. Die Aufsichtsbehörden sind außerdem berechtigt, zusätzliche Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise die Suspendierung von Managern, die Einschränkung der Betriebstätigkeit oder den vollständigen Entzug von Lizenzen für Unternehmen, die wiederholt gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen. / RTSH

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