Steueramnestie in Albanien/Steuern: Von Bußgeldern bis hin zu Altschulden, über 306 Millionen Euro bedingungslos abgeschriebener Verpflichtungen

Steueramnestie in Albanien/Steuern: Von Bußgeldern bis hin zu Altschulden, über 306 Millionen Euro bedingungslos abgeschriebener Verpflichtungen


Mit dem Ziel, einen Teil des Kapitals einzutreiben und seit Jahren offene Akten zu schließen, erlässt der Staat Hunderte Millionen Euro an unbezahlten Verpflichtungen der Unternehmen, darunter Bußgelder und Zinsen.

Das Finanzamt selbst gab im Rahmen des Gesetzes zum Erlass von Steuer- und Zollpflichten bekannt, dass bisher über 306 Millionen Euro an Steuerschulden abgeschrieben wurden, was diese Maßnahme zu einem der größten Steuereingriffe der letzten Jahre macht.

Die Zahlen der Steuerverwaltung zeigen, dass die Hauptbegünstigten Unternehmen und Privatpersonen sind, deren Verbindlichkeiten über die Jahre hinweg getragen wurden, während die Gesamtzahl der Begünstigten 130.000 Steuerzahler übersteigt.

Obwohl sich der Prozess in drei Richtungen hätte entwickeln sollen: Erlass mit Bedingungen, ohne Bedingungen und automatischer Ausgleich von Guthaben mit Steuerpflichten, wird darauf hingewiesen, dass der Erlass mit Bedingungen zwar begonnen hat, aber über keine Daten verfügt.

Aber konkret zeigen die von der Steuerverwaltung veröffentlichten Daten, dass ein großer finanzieller Betrag bedingungslos vergeben wurde. Bisher wurden rund 215 Millionen Euro an Verbindlichkeiten abgeschrieben oder getilgt, wovon mehr als 25.000 Steuerzahler profitierten. In diese Kategorie fallen Unternehmen und Privatpersonen, die Zahlungen innerhalb der festgelegten Fristen leisten müssen, um von der Reduzierung oder Aufhebung von Verpflichtungen zu profitieren.

Das Gesetz sieht vor, dass für die im Zeitraum 2015-2019 entstandenen Verbindlichkeiten 50 % des Kapitals erlassen werden und auf Bußgelder und Verzugszinsen vollständig verzichtet wird, wenn der verbleibende Teil innerhalb der ersten Laufzeit beglichen wird. Für den gleichen Zeitraum werden 25 % des Kapitals erlassen, wenn die Zahlung bis zum Jahresende erfolgt. Für die Verpflichtungen von 2020 bis 2024 entfallen sämtliche Bußgelder und Verzugszinsen, sofern 100 % des Kapitalbetrags bezahlt werden.

Die Verwaltung hat Verbindlichkeiten in Höhe von rund 91,6 Millionen Euro für über 105.000 Steuerzahler automatisch abgeschrieben. Hierzu zählen vor allem Bußgelder, Bußgelder und Altschulden, die das Gesetz als uneinbringlich ansieht oder die Voraussetzungen für eine automatische Löschung erfüllen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die automatische Verrechnung, bei der die Guthaben der Steuerzahler zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten genutzt werden. Bisher wurden über 86.000 Transaktionen im Gesamtwert von 10,4 Millionen Euro durchgeführt, von denen über 13.000 Steuerzahler profitierten.

Aber über die Zahlen hinaus hat das Gesetz auch eine Debatte über seine Auswirkungen ausgelöst. Einerseits zielt es darauf ab, den Bestand an Altschulden zu beseitigen und Tausende von Steuerzahlern wieder zur Formalität zu bringen. Andererseits warnen Experten, dass wiederholte Steueramnestien bei Schuldnern die Erwartung wecken können, dass Verpflichtungen in Zukunft erlassen werden können.

Unternehmen müssen den Kapitalbetrag innerhalb der festgelegten Fristen zahlen, nämlich 50 % bis zum 30. Juni und 75 % bis Dezember 2026, um von diesem vom Staat erlassenen Teil zu profitieren.

Bedingungslose Entschuldigung

215 MLN EURO

+25.000 Steuerzahler

Bedingungslose Entschuldigung

91.6 MLN EURO

+105.000 Steuerzahler

Haftungsvergebungsregelung

2015-2019 50 % des Kapitals werden erlassen, Bußgelder werden gestrichen

2020-2024 100 % Kapitalzahlung, abzüglich Strafen

/TCH

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