Unternehmen, die eine Kategorisierungsbescheinigung für Hotels, Pensionen, Resorts, Hostels, Apartments, Villen und andere Beherbergungsstrukturen anstreben, müssen eine umfassendere Dokumentation des Eigentums oder der rechtmäßigen Nutzung der Einrichtung einreichen.
Nach der bisherigen Regelung konnte das Unternehmen die Eigentumsbescheinigung oder alternativ die Grundstückskarte, die Nutzungsbescheinigung der Anlage oder den Miet- oder Nutzungsvertrag vorlegen. Die Normungskommission musste den Antrag innerhalb von 10 Tagen nach seiner Einreichung bei „e-Albania“ prüfen.
Bei den neuen Änderungen muss der Eigentümer zusammen mit der Eigentumskarte auch die Eigentumsbescheinigung einreichen. Alternativ können die Baugenehmigung und die Nutzungsbescheinigung des Objekts vorgelegt werden.
Wenn die Tätigkeit auf Grundstücken ausgeübt wird, die nicht Eigentum des Unternehmens sind, wird ein Pacht-, Pacht- oder sonstiger Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen. In jedem Fall muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass das Objekt rechtmäßig zur Ausübung der Beherbergungstätigkeit genutzt wird.
Eine neue Bedingung ist der Adressabgleich. Die vom Unternehmen im National Business Center angegebene Adresse muss mit der Adresse des Hotels, der Pension, des Apartments oder einer anderen Struktur übereinstimmen, für die die Kategorisierung beantragt wird. Unternehmen mit Adressabweichungen müssen die Daten vor Abschluss des Verfahrens korrigieren.
Auch die Art und Weise der Prüfung des Antrags ändert sich. Die Dokumentation wird zunächst vom Technischen Sekretariat geprüft. Erst nachdem bestätigt wurde, dass die Datei vollständig ist, wird sie an die Tourism Activities Standardization Commission weitergeleitet.
Die Frist von 10 Tagen zur Prüfung beginnt nicht mehr, wenn das Unternehmen die Anfrage an „e-Albania“ sendet, sondern ab dem Tag, an dem bestätigt wird, dass die Dokumentation vollständig ist.
Wenn die Akte Mängel aufweist, benachrichtigt das Technische Sekretariat den Antragsteller über „e-Albania“. Das Unternehmen hat 10 Arbeitstage Zeit, um die Unterlagen auszufüllen. Die zum Ausfüllen der Datei aufgewendete Zeit wird nicht auf die Begutachtungsfrist angerechnet.
In besonderen und begründeten Fällen kann die Kommission die Überprüfung auf bis zu 30 Tage verlängern und das Unternehmen über das Regierungsportal benachrichtigen.
In der Akte werden weiterhin relevante Grundrisse und aktuelle Fotos des Innen-, Ausstattungs- und Funktionsumfangs sowie des Äußeren des Bauwerks benötigt.
Für die Kategorien „Zimmer“, „Appartement“, „Villa“ und „Mehrfamilienhaus“ bleibt die Eigenerklärung zu den brandschutztechnischen und hygienisch-sanitären Bedingungen in Kraft, sofern die Verordnung dieses Verfahren zulässt. Die neuen Regeln sind ab sofort in Kraft getreten.
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