Steuer- und Zollschulden werden mit Wirkung zum 10. Juni gelöscht

Steuer- und Zollschulden werden mit Wirkung zum 10. Juni gelöscht


Die Generaldirektion Steuern hat für diesen Freitag, den 15. Mai, den Beginn der Umsetzung des neuen Gesetzes über den Erlass und die Löschung von Steuerpflichten bekannt gegeben. Die neue fiskalische Maßnahme entlastet Steuerzahler ab dem 10. Juni 2026.

Der offiziellen Ankündigung zufolge haben Steuerzahler in einigen Kategorien die Möglichkeit, von einem Erlass und einer Reduzierung ihrer Verpflichtungen zu profitieren, abhängig von der Frist und der Zahlung innerhalb der festgelegten Fristen.

Für die Verpflichtungen 2020–2024 wird voraussichtlich vollständig auf Strafen und Verzugszinsen verzichtet, vorausgesetzt, dass 100 % des Kapitals bis zum 31. Dezember 2026 zurückgezahlt werden.

Für ältere Verbindlichkeiten sieht die Steuererleichterung inzwischen Folgendes vor:

Vollständige Aufhebung der Steuerpflichten bis zum 31.12.2014

Erlass von 50 % der Kapitalsumme für die Verbindlichkeiten der Jahre 2015-2019, wenn die Zahlung bis zum 30.06.2026 erfolgt

Erlass von 25 % des Kapitals für den gleichen Zeitraum (2015–2019), wenn 75 % der Verpflichtung bis zum 31.12.2026 beglichen werden

Die Steuerdirektion betont, dass der Zweck dieser Maßnahme darin besteht, die finanzielle Belastung für Unternehmen und Privatpersonen zu verringern und die Höhe der Einnahmen im Staatshaushalt zu verbessern.

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