Die neuen Referenzpreise für die Zollabfertigung von Gebrauchtfahrzeugen treten in Kraft – JavaNews.al

Die neuen Referenzpreise für die Zollabfertigung von Gebrauchtfahrzeugen treten in Kraft – JavaNews.al


Das Finanzministerium hat eine neue Richtlinie verabschiedet, die die vom Zoll für die Zollabfertigung von Gebrauchtfahrzeugen, darunter Pkw, Lieferwagen, Lieferwagen und Lkw, verwendeten Referenzpreise um 25 % erhöht.

Referenzpreise werden verwendet, wenn das Produktionsjahr des Fahrzeugs vor dem letzten Jahr liegt, das in den offiziellen Preisbulletins wie „Quattroroute“, „Tuttotrasporti“, „Schwackeliste“ usw. veröffentlicht wurde, die die Verkaufspreise auf europäischen Märkten widerspiegeln.

Die Änderungen sind in der Weisung Nr. 26 vom 17.12.2025 „Über einige Ergänzungen und Änderungen der Weisung Nr. 3 vom 23.1.2018 „Über die Zollbewertung von Waren“ vorgesehen, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.

Erhöhung der Preise für Autos

Gemäß der neuen Richtlinie wird die Mindestzollwertschwelle für Autos wie folgt erhöht:

  • Bis zu 1400 ccm: von 130 Tausend ALLE bis 162.500 ALLE
  • Von 1400 bis 1900 ccm: von 200 Tausend ALLE bis 250.000 ALLE
  • Von 1900 bis 2500 ccm: von 325 Tausend ALLE bis 406.000 ALLE
  • Von 2500 bis 3000 ccm: von 400 Tausend ALLE bis 500.000 ALLE
  • Von 3000 bis 4500 ccm: von 500 Tausend ALLE bis 625.000 ALLE
  • Mbi 4500cc: bleibt unverändert bei 1.000.000 ALLE

Preiserhöhung für Transporter, Transporter und LKW

Die Erhöhung um 25 % gilt auch für Gütertransportfahrzeuge, je nach Tragfähigkeit:

  • Bis zu 1,5 Tonnen: von 400 Tausend ALLE bis 500.000 ALLE
  • Von 1,5 bis 3,5 Tonnen: von 600 Tausend ALLE bis 750.000 ALLE
  • Von 3,5 bis 10 Tonnen: von 850 Tausend ALLE bis 1.062.500 ALLE
  • Von 10 bis 15 Tonnen: von 1 Million ALLE bis 1.250.000 ALLE
  • Über 15 Tonnen: von 1,2 Millionen ALLE bis 1.500.000 ALLE

Was ändert sich in der Praxis?

Mit diesen Änderungen kann der Zoll keinen Abfertigungswert akzeptieren, der unter diesen Mindestschwellenwerten für Gebrauchtfahrzeuge liegt, deren Produktionsjahr vor dem letzten Jahr liegt, das in den offiziellen Preislisten angegeben ist.

Mit Inkrafttreten der neuen Weisung wird zudem Punkt 18 der bisherigen Weisung aufgehoben.

Von Monitor abgerufen

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