„Strategen“ haben Vorrang vor dem Rest – JavaNews.al

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Die Unterzeichnung von Verträgen für Unternehmen, die die Strände mieten können, erfolgt nach den neuen Regeln, die in den kürzlich von der Regierung vorgenommenen Änderungen an den Vorschriften genehmigt wurden.

Durch die Festlegung einer Reihe neuer, noch früherer Anforderungen an die Unternehmen sowie die Festlegung einer Preisobergrenze scheint es eine Gruppe zu geben, die sich von den anderen abhebt.

Es geht um strategische Investoren. Letztere haben gegenüber der anderen Gruppe Vorrang vor den Stränden.

Die Verordnung für Strandstationen definiert in Artikel 7 Nummer 2: „Bei Anträgen für Projekte mit strategischem Potenzial gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 55/2015 „Über strategische Investitionen in der Republik Albanien“ in der jeweils gültigen Fassung oder bei Anträgen von Investoren in Gebieten mit vorrangiger touristischer Entwicklung wird der Vertrag über die Nutzung des Strandraums gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschlossen.“

In der überarbeiteten Verordnung wird dieser Punkt mit einem Zusatz fortgeführt: „und hat Vorrang vor den in diesem Gebiet geschlossenen Strandverträgen. In jedem Fall beginnt der Genuss der Nutzung des Meeresufers als Strandstation durch den strategischen Investor nach der Inbetriebnahme der touristischen Beherbergungsstruktur.“

Dies bedeutet, dass strategische Investoren als erste den Vertrag über die Nutzung des Strandes unterzeichnen, und zwar in dem Moment, in dem sie die touristische Struktur in Betrieb nehmen.

Mittlerweile ändert die Verordnung die Übergangsbestimmungen in den Punkten 3 und 4. Für diese Strände, an denen es keine Unterkunftsstruktur gibt, muss das Unternehmen, das an der Erlangung einer Strandstation interessiert ist, über eine Servicestruktur verfügen.

„Ausnahmsweise für die Gemeinde Fier, die Gemeinde Divjak, die Gemeinde Pogradec, den Strand Zvrnec, den Alten Strand, die Gemeinde Vlora, die Strände Spille, Vilë-Bashtovë, die Gemeinde Rrogozhinë, die Strände Shetaj, den Strand Gjiri t Lalzi, den Strand Hamallaj, den Strand Katundi i Ri, den Strand Porto-Romano 1, den Strand Currila 1, den Strand Currila 2, den Strand Currila 3, Currila-Strand 4, Currila-Strand 5, Durrës-Gemeinde, Borsh, Llaman-Strände, Lukovë-Strand 2, Maraçi-Strand, Himare-Gemeinde, Rrjolli-Strand, Shkodër-Gemeinde, in den Strandstationen, die keine Unterkunftsstrukturen in der Nähe oder in der Nähe des Strandbereichs haben, wird das in Buchstabe „b“ Punkt 3 des Artikels vorgesehene Kriterium nicht angewendet 7 und der Betreff, zusätzlich zu den in den Buchstaben genannten Kriterien „c“ und „ç“ in Artikel 7 Nummer 3 müssen die folgenden Kriterien erfüllen:heißt es im überarbeiteten Punkt 3./Monitor

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