Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die Anwendung des Bonus-Malus-Systems in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das Bonus-Malus-System bedeutet im Vergleich zu den aktuellen Versicherungsprämien für Fahrer, die einen Schaden verursacht haben, teurere und niedrigere Prämien für Fahrer, die keinen Schaden verursacht haben.
Laut Marktexperten wird der Unterschied jedoch bei Fahrern, die einen Schaden verursacht haben, deutlich größer sein (Malus), während der Rabatt für Fahrer ohne Schadensgeschichte (Bonus) voraussichtlich bescheiden ausfallen wird.
Im Jahr 2024 genehmigte die AMF die Verordnung „Zur Bestimmung der Risikofaktoren, die in die Berechnung der Prämie für Pflichtversicherungsprodukte im Transportsektor einfließen“. Diese Verordnung trat am 1. Januar 2025 in Kraft, im ersten Jahr der Umsetzung wurde das Bonus-Malus-Prinzip jedoch nicht zu den Risikofaktoren gezählt und auf das Jahr 2026 verschoben.
Bei der Berechnung der Versicherungsprämie berücksichtigen Unternehmen mehrere Hauptrisikofaktoren, wie z. B. die Schadenshistorie, auch in Fällen, in denen die Unfallursache nicht in der Versicherungspolice aufgeführt ist; Motorleistung des Fahrzeugs; Alter des Versicherten; Erfahrung im Führen eines Kraftfahrzeugs; die Verwendung des Tools durch ein Subjekt oder eine Einzelperson; der Landkreis der Fahrzeugzulassung und das Alter des Fahrzeugs.
Die Anwendung des Bonus-Malus-Systems ist im Gesetz „Über die Pflichtversicherung im Verkehrswesen“ vorgesehen, das bereits 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schreibt es jedoch als Recht der Versicherungsunternehmen, nicht aber als Pflicht vor. Die Anwendung des Bonus-Malus-Prinzips wurde erst nach der Verabschiedung der Verordnung „Zur Bestimmung der Risikofaktoren, die in die Berechnung der Prämie für Pflichtversicherungsprodukte im Verkehrsbereich einfließen“ möglich.
Trotz der Verabschiedung dieser Verordnung herrscht auf dem Markt für dieses Produkt kein echter Wettbewerb und die Versicherungsprämien sind in allen Unternehmen nahezu gleich.
Auch in diesem Jahr ist der Marktanteil der Kfz-Haftpflichtversicherung nahezu unverändert. Nach Angaben der Finanzaufsichtsbehörde (AMF) für den 9. Monat des Jahres 2025 wird der Markt für dieses Produkt von Sigal mit 20,64 % der gebuchten Bruttoprämien angeführt, gegenüber 20,6 % vor einem Jahr. Es folgt Eurosig mit 15,19 % (gegenüber 15,25 % vor einem Jahr) und Sigma mit 14,59 % (gegenüber 14,6 % vor einem Jahr).
Selbst bei anderen Unternehmen ist die Veränderung des Marktanteils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vernachlässigbar.
Das Problem des Wettbewerbs auf dem TPL-Markt wurde in diesem Jahr bei den Berichten der AMF und der Wettbewerbsbehörde an das albanische Parlament erneut angesprochen. Die Abgeordneten betonten, dass das Einfrieren der Marktanteile zwischen Unternehmen für dieses Produkt eine Tatsache ist, die deutlich den Mangel an wirksamem Wettbewerb zeigt./ Monitor
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