Nach Abschluss der Investition geht die Immobilie in den Besitz der Einzelperson/des Bergpakets über, 500 Personen sind von 4 Steuern befreit

Nach Abschluss der Investition geht die Immobilie in den Besitz der Einzelperson/des Bergpakets über, 500 Personen sind von 4 Steuern befreit


Das Gebirgspaket, dessen Schwerpunkt darauf liegt, die Aufmerksamkeit auf das Land der ersten Investoren zu lenken, soll den Tourismus und die Wirtschaft in Berggebieten fördern.

Der kürzlich vom Ministerrat verabschiedete Gesetzentwurf sieht Steuervorteile für die ersten 500 Unternehmen vor.

„Bezogen auf die Befreiung von der Gewinnsteuer für 10 Jahre, von der Infrastrukturauswirkungssteuer, von Immobiliensteuern und der Mehrwertsteuer“, sagt Enkelejd Musabelliu, stellvertretender Minister für Wirtschaft, Kultur und Innovation.

Die Eigentumsübertragung vom Staat an den Nichteigentümer erfolgt durch einen Vertrag und eine symbolische Gebühr von 1 Euro.

„Voraussetzung ist, dass für einen Zeitraum von 3 Jahren die Genehmigung eingeholt und die geplante Investition abgeschlossen ist. Mit der Fertigstellung der Investition und dem Erhalt der Nutzungsbescheinigung kann sie beim staatlichen Katasteramt eingetragen werden und Eigentum werden.“ des Einzelnen”, sagte Musabelliu.

Investitionen werden nur in Berggebieten mit vorrangiger Entwicklung getätigt, die von den jeweiligen Gemeinden genehmigt werden.

„Projekte im Zusammenhang mit Gästehäusern, Bauernhöfen, Agrotourismus und Freizeitparks“, schließt stellvertretender Minister Musabelliu.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine rechtliche Lösung für die aktuelle Situation mit Staatsimmobilien in Berggebieten zu schaffen.

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