Unternehmen, die staatliche Institutionen mit Waren oder Dienstleistungen beliefern, sind häufig mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert. Ende 2025 beliefen sich die offenen Verbindlichkeiten des Staates gegenüber Privatpersonen für vertraglich vereinbarte Rechnungen auf rund 11 Millionen Euro.
Um diese Verzögerungen zu vermeiden, hat das Wirtschaftsministerium einen neuen Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation freigegeben, der strengere Regeln für Zahlungsfristen festlegt.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Räume zu vermeiden, die das geltende Gesetz für einen Zahlungsaufschub von bis zu 90 Tagen zulässt.
Darüber hinaus regelt der Entwurf auch die Beziehungen zwischen den Unternehmen untereinander. In Fällen, in denen ein Unternehmen seinen Verpflichtungen gegenüber einem anderen Unternehmen nicht innerhalb der Vertragslaufzeit oder spätestens 60 Tage nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen nachkommt, hat der Gläubiger das Recht, automatisch Verzugszinsen in Anspruch zu nehmen, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine andere Fristverlängerung.
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