Der neue Entwurf zur Grundsteuer soll die Bausteuerpflicht auch für gewerblich genutzte Gebäude um bis zu 25 % erhöhen.
Im neuen Entwurf „Zur Immobiliensteuer“ schlägt das Finanzministerium eine Erhöhung des Bausteuersatzes für gewerblich genutzte Gebäude vor, schlägt aber auch eine Änderung der Methodik zur Berechnung der Verpflichtung vor.
In anderen Städten beträgt der Wertpreis für Geschäfte das 1,5-fache des Quadratmeterpreises für Wohnungen. Für Bezirksunternehmen ändert sich die Höhe der Gebäudesteuer nicht, da sich die Referenzpreise, auf deren Grundlage der Wert des Gebäudes berechnet wird, nicht geändert haben.
Konkret, wenn sich ein Ladenbesitzer mit einer Fläche von 100 Quadratmetern im Katastergebiet 1/1 befindet, das auf dem Gelände Bereiche umfasst wie: Kino „Ali Demi“, Sportplatz, Dorf Shkozë, Wasserreservoir; 1/2 Poligrafiku, Shkoza, Autotraktorët, Shkozë village, LanaBregas, Linzë, Sauk), bei dem der Referenzpreis der im Jahr 2023 genehmigten Wohnungen 102.800 Lek pro Quadratmeter beträgt, zahlt 41.120 Lek pro Jahr an Bausteuer.
102.800 ALL/m2 (steuerlicher Preis) x2 = 205.600 ALL (Referenzpreis 100 m2 = 20.560.000 ALL Ladenwert x 0,2 % (Steuersatz) = 41.120 ALL jährliche Verpflichtung.
Im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2018 erhöhte sich die jährliche Verpflichtung zur Bausteuer für diesen Eigentümer um 2.040 ALL pro Jahr oder 5 % mehr.
Der neue Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Steuersatzes für Gewerbegebäude von 0,2 % vor, der derzeit zwischen 0,15 % und 0,25 % liegt. Der Steuersatz wird mit einer Erhöhung von bis zu 25 % gegenüber dem derzeitigen Stand vorgeschlagen.
Allerdings wird der Wert der Immobilie in diesem Fall nicht mehr mit dem Doppelten der Referenzpreise berechnet. Grundlage für die Berechnung der Steuer ist der Wert der Immobilie, die gewerblich genutzt wird. Gemäß den Durchschnittspreisen für die Geschäfte handelt es sich jedoch um neue, die in der neuen Immobilienwertkarte definiert sind. Die Durchschnittspreise für Geschäfte werden höher sein als für Wohnungen.
Konkret beträgt die jährliche Verpflichtung für ein Geschäft im Wert von 20,5 Millionen ALL, berechnet mit dem maximalen Steuersatz von 0,25 %, 51.140 ALL pro Jahr oder 10.280 ALL oder 25 % mehr.
Auch für andere Gebäudekategorien, darunter geschlossene und offene Garagen, Sportanlagen, bleibt der steuerliche Wert der Immobilie weiterhin bei 50 % des Wertes. Der Steuersatz wird mit den vorgeschlagenen Sätzen für Gebäude von 0,15 bis 0,25 % identisch sein. /Monitor.al/
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