Nach einer Indexierung der Gehälter um 2,5 % für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und der Ärzte werden die Begünstigten dieser Maßnahme voraussichtlich auch Mitarbeiter des voruniversitären Systems sein, darunter Lehrer, Kindergärtner, Psychologen und Sicherheitsbeamte.
Die Erhöhung in Höhe von 2,5 % erfolgt auf das Bruttogehalt der jeweiligen Stelle. Ebenso wie bei anderen Kategorien der Verwaltung ist auch für Mitarbeiter der voruniversitären Ausbildung zusätzlich zur Indexierung ein Gehaltszuschlag nach Dienstalter vorgesehen.
Die Auswirkungen der Erhöhung werden ab dem 1. Januar 2026 berechnet.
Die Erhöhung der Gehälter ist im Beschlussentwurf „Über einige Änderungen des Beschlusses Nr. 425 vom 26.6.2024 des Ministerrats „Über die Genehmigung der Struktur und der Gehaltsniveaus der Lehrkräfte und anderer nichtlehrender Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen und in Zusatzeinrichtungen des voruniversitären Bildungssystems“ vorgesehen, der vom Staatsministerium für öffentliche Verwaltung und Korruptionsbekämpfung vorgeschlagen wurde.
Im Beschlussentwurf wird betont, dass die Gehaltsindexierung für das Jahr 2026 auf dem Index der Verbraucherpreisveränderung in Höhe von 2,5 % basiert und für das Jahr 2026 für alle Lehrkräfte und sonstigen nicht lehrenden Beschäftigten im voruniversitären Bildungsbereich ebenso umgesetzt wird wie für Beamte/Angestellte in allen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
„Durch diesen Beschlussentwurf wird die Indexierung des Bruttomonatsgehaltselements „Gehalt pro Position“ um 2,5 % umgesetzt. Da die Berechnung des anderen Elements des Bruttomonatsgehalts, der Dienstalterszulage, auf das Gehalt pro Position angewendet wird, wird dieses Element ebenfalls automatisch um 2,5 % auf 5,17 % indexiert.
Genauer gesagt spiegelt sich die Indexierung der Gehaltswerte pro Position in den drei Gehaltsverknüpfungen des Beschlusses Nr. wider. Die derzeit gültige Verordnung Nr. 425/2024 gilt für Lehrkräfte, für Beschäftigte im psychosozialen Dienst und für sonstige nicht lehrende Beschäftigte von Bildungs- und Ergänzungseinrichtungen des voruniversitären Bildungswesens.
Auch für die Mitarbeiter des voruniversitären Bildungssystems, wie Erzieher, Hausmeister, Lehrer, psychosoziale Mitarbeiter, Sicherheitsbeamte, Ausbilder und Koordinatoren, die derzeit einen Gehaltswert pro Position von 58.000 Lek pro Monat bis 74.000 Lek pro Monat haben, ist durch diesen Beschlussentwurf zusätzlich zur Indexierung um 2,5 % eine Erhöhung des Gehaltswerts pro Position vorgesehen, was dazu führt eine Gehaltserhöhung für diese Mitarbeiter insgesamt um 3.000 ALL pro Monat bzw. 4 bis 5,17 %“, wird in dem Bericht betont.
Von der Verabschiedung dieses Beschlussentwurfs profitieren rund 36.390 lehrende und nicht lehrende Beschäftigte.
Für 30.000 Lehrkräfte und Psychologen/Sozialarbeiter und Sicherheitsbeamte in Bildungseinrichtungen des voruniversitären Bildungssystems belaufen sich die Auswirkungen je nach Bildungsministerium auf etwa 114,5 Millionen Lek pro Monat für Gehälter sowie Sozial- und Krankenversicherung;
Für 1.500 Lehrkräfte des Berufsbildungssystems belaufen sich die Auswirkungen je nach Ministerium für Wirtschaft und Innovation auf etwa 6 Millionen Lek pro Monat für Gehälter sowie Sozial- und Krankenversicherung;
Für 4.890 Lehrkräfte des Vorschulerziehungssystems, der Kinderkulturzentren und der Schulwohnheime werden die Auswirkungen auf etwa 16,7 Millionen Lek pro Monat für Gehälter sowie Sozial- und Krankenversicherung berechnet./Monitor
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