Das Warten hatte ein Ende. Alle Personen, die eine Immobilie, ein Grundstück oder ein eingetragenes Gebäude besitzen, können den Neubewertungsprozess mit 5 % von bisher 15 % bis Ende dieses Jahres durchführen.
Anders als erwartet wird die Neubewertung mit den derzeit gültigen alten Referenzen erfolgen.
„Entscheidet sich der Einzelne dafür, die Neubewertung der Immobilie durch die ASHK durchführen zu lassen, erfolgt dies zu den zum Zeitpunkt der Neubewertung geltenden Mindeststeuerpreisen und gemäß den Bestimmungen der gemeinsamen Weisung Nr. 34 vom 29.12.2023 „Über die Steuer bei der Übertragung des Eigentums an Immobilien“. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem Wert aus der Neubewertung (gemäß der Mindeststeuer) berechnet geltenden Preisen) und dem in Punkt 3 dieses Kapitels festgelegten abzugsfähigen Wert“, heißt es in der Entscheidung des Finanzministeriums.
Bei einer Neubewertung durch einen Immobiliengutachter kann der Wert der Immobilie sogar noch höher ausfallen.
„Entscheidet sich der Einzelne für die Neubewertung der Immobilie durch einen zugelassenen Sachverständigen, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem im Immobilienbewertungsgesetz ausgewiesenen Wert und dem abzugsfähigen Wert berechnet. In jedem Fall darf der im Immobilienbewertungsgesetz des zugelassenen Sachverständigen ausgewiesene Wert nicht unter dem steuerlichen Mindestpreis liegen.“
Erstmals wird in diesem Verfahren eine Wertminderung von 1 % pro Jahr der Immobilienalterung erfasst.
„Bei Gebäuden wird für jedes weitere volle Jahr der Nutzung, beginnend mit dem Datum der erstmaligen Erlangung des Eigentumstitels, 1 % des Wertes von den Referenzpreisen abgezogen. Der Rabatt von 1 % wird auf alle Arten von Immobiliengebäuden angewendet. Dieser Rabatt darf nicht mehr als 30 % des Referenzpreises betragen, der in VKM-2 in Anwendung von Artikel 21, Punkt 2, 22 „Über das lokale Steuersystem“, geändert, festgelegt wird.“
Der Antrag auf Neubewertung von Immobilien wird online in e-Albania gestellt. Zusätzlich zur Beantragung dieses Prozesses müssen Sie auch eine Kopie der Immobilienkarte vorlegen./vizionplus.tv
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