Die Wettbewerbsbehörde hat die eingehende Untersuchung der beiden Mobilfunkunternehmen „Vodafone Albania“ und „One Albania“ abgeschlossen und konkrete Erkenntnisse und Empfehlungen vorgelegt.
Nach Angaben der Behörde seien bei der Überprüfung ähnliche Preiserhöhungen, ungefähre Pakete und mangelnde Transparenz gegenüber den Abonnenten aufgefallen.
Am Ende der Untersuchung entschied die Behörde, dass die beiden Unternehmen innerhalb von 90 Tagen günstigere Angebote für Rentner und Studenten unterbreiten sollten.
Ebenso sind sie verpflichtet, den Zugang zu den günstigsten Paketen auch an den physischen Verkaufsstellen zu gewährleisten und die Abonnenten mindestens 30 Tage im Voraus über Preis- oder Leistungsänderungen zu informieren.
Nach Vertragsende haben Abonnenten das Recht, ohne Vertragsstrafen auf günstigere Pakete zu wechseln.
BEACHTEN:
Die Wettbewerbsbehörde hat am Ende der eingehenden Untersuchung gegen Vodafone Albania SHA und One Albania SHA im Endkundenmarkt für Mobilfunkdienste spezifische Bedingungen und Verpflichtungen festgelegt, die Verbraucherbeschwerden bei der Behörde widerspiegeln. Die Entscheidung der Wettbewerbskommission zielt darauf ab, die konkreten Bedenken der Verbraucher auszuräumen und günstigere Preise für Rentner und Studenten sowie mehr Transparenz und Auswahl für Abonnenten beider Betreiber zu gewährleisten. Im untersuchten Zeitraum wurden progressive und ungefähre Preiserhöhungen, eine hohe Ähnlichkeit zwischen den Paketen, eine Reduzierung von Angeboten mit niedrigen Preisen und Mängel in der Dokumentation der Kosten, die die Tarifänderungen rechtfertigen, festgestellt. Daraufhin hat die Wettbewerbsbehörde konkrete Maßnahmen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
Gemäß der Entscheidung: • müssen beide Betreiber innerhalb von 90 Tagen spezielle Pakete anbieten, die für Rentner und Studenten im Alter von 18 bis 23 Jahren günstiger sind; • Das günstigste Paket sollte tatsächlich an den physischen Verkaufsstellen erhältlich sein, nicht nur in Online-Anwendungen oder digitalen Kanälen. • Nach Vertragsende muss jeder Abonnent das Recht haben, ohne Strafen und ohne ungerechtfertigte Hindernisse zu einem günstigeren Paket zu wechseln. • Jede Änderung des Preises, des Inhalts oder der Gültigkeit des Pakets muss dem Abonnenten individuell und deutlich und mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt werden. • Jede Preiserhöhung muss auf einer dokumentierten Kostenanalyse basieren und diese Dokumentation muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden. • Neue Pakete müssen eine echte Differenzierung bieten und dürfen die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher nicht einschränken. • Standardverträge müssen einer vorläufigen Bewertung der Wettbewerbsbehörde zur Vermeidung missbräuchlicher Klauseln unterzogen werden. • Das Verfahren und die Frist für die Übertragung der Rufnummer von einem Betreiber auf einen anderen müssen im Vertrag klar und verständlich festgelegt sein.
Entscheidung Nr. Mit der Verordnung Nr. 1307 vom 24.07.2026 werden konkrete Verbraucherprobleme behoben: mangelnde Information, Schwierigkeiten bei der Auswahl eines günstigeren Pakets, eingeschränkter Zugang zu wirtschaftlichen Angeboten, vertragliche Unklarheiten und fehlende Alternativen für einkommensschwache Schichten. Alle von der Wettbewerbsbehörde auferlegten Verpflichtungen werden ein Jahr lang ab Inkrafttreten der Entscheidung überwacht. Im Falle der Nichtumsetzung eines der Punkte der Entscheidung drohen Vodafone Albania SHA und One Albania SHA die gesetzlich vorgesehenen Strafen.
/vizionplus.tv
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