Der Anwalt der Familie Osmani: Wir haben nichts mit der Akte „Aruba“ zu tun, auch nicht mit SPAK, wir schädigen unser Image

Der Anwalt der Familie Osmani: Wir haben nichts mit der Akte „Aruba“ zu tun, auch nicht mit SPAK, wir schädigen unser Image


Durch eine öffentliche Mitteilung av. Altin Kaziaj, gesetzlicher Vertreter der Familie Osmani in Albanien, hat erklärt, dass die Nennung des Namens des Geschäftsmanns Bashkim Osmani in Medienanspielungen im Zusammenhang mit der Aruba-Akte eine Verleumdung darstellt und seinen Ruf schädigt. Herr Osmani hat also keine Ermittlungen der SPAK oder einer anderen Instanz, wie in diesen Tagen von bestimmten Medien geschrieben wurde.

ZU MEDIENBERICHTEN BEZÜGLICH DER AKTE
„ARUBA“

Im Interesse der Familie Osmani stellen wir Folgendes klar:

In den letzten Tagen haben mehrere Medienjournalisten den Namen von Herrn Bashkim Osmani und seinen Familienangehörigen zu Unrecht mit strafrechtlichen Ermittlungen, Festnahmen oder Inhaftierungen in Verbindung gebracht, die von der SPAK veröffentlicht wurden. Laut offiziellen öffentlichen Ankündigungen taucht der Name von Herrn Bashkim Osmani jedoch nicht unter den Personen auf, gegen die Sicherheitsmaßnahmen beantragt wurden, er erscheint nicht als Person, gegen die ermittelt wird, und er erscheint nicht als Person, gegen die im Rahmen des veröffentlichten Strafverfahrens Anklage erhoben wurde.
Medienberichte haben zu Verwirrung zwischen den in verschiedenen Gerichtsbarkeiten entwickelten Verfahren und den in Albanien entwickelten Verfahren geführt. Diese Verwirrung verstößt gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und führt zu falschen Wahrnehmungen in der öffentlichen Meinung.

Gemäß der Verfassung, der Strafprozessordnung und der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt jeder Mensch als unschuldig, bis seine Schuld durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nachgewiesen ist.
Die Familie Osmani übt eine legale wirtschaftliche Tätigkeit in mehreren europäischen und internationalen Ländern aus. Der geschäftliche und berufliche Ruf ist ein wesentliches Element für die Beziehungen zu Geschäftspartnern, Kunden, Finanzinstituten und Investoren.

Unbestätigte Veröffentlichungen mit anstößig-verleumderischem Charakter oder die Darstellung des Namens von Herrn Osmani als an kriminellen Aktivitäten beteiligter Person ohne offizielle Überweisung durch die zuständigen Behörden führen zu unmittelbaren Reputations- und Wirtschaftsschäden. Diese Veröffentlichungen beeinträchtigen die Wahrnehmung aktueller und potenzieller Partner, schädigen das Image von Unternehmen, haben Konsequenzen für die internationalen Handelsbeziehungen und ziehen kompensatorische Konsequenzen für die Schädigung des Ansehens, des Ansehens und der Persönlichkeit der Person nach sich, die sie veröffentlicht hat.
Die öffentlichen Äußerungen von Journalisten im Fernsehstudio des nationalen Fernsehens oder nicht, stehen ebenfalls im Widerspruch zum Ethikkodex des Journalisten, da aus ihrem Inhalt klar hervorgeht, dass es sich um Verstöße gegen die Standards der journalistischen Ethik aufgrund der mangelnden Überprüfung, der Unausgewogenheit der Informationen und der Verwendung herabwürdigender, verleumderischer und unwahrer Bezeichnungen handelt.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Berichterstattung zu einer Verfälschung der Wahrheit und einer Verunglimpfung des Rufs und der öffentlichen Persönlichkeit des Klägers geführt hat, was im Widerspruch zu den Grundsätzen fairer und verantwortungsvoller Information steht und unter Missachtung der Grundsätze der Genauigkeit, Überprüfung der Informationen, Abwägung der Quellen und Vermeidung falscher Bezeichnungen erfolgt, insbesondere wenn sie sich auf Personen mit moralischer und bürgerlicher Integrität beziehen, die auf ihrem Weg gezeigt haben, dass sie in der Lage sind, hochrangige und nachhaltige Unternehmen in Europa und darüber hinaus zu gründen.

Die Würde des Menschen, d.h. die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit der Würde, in jedem Fall und unter allen Umständen, von jedem und überall, steht im Vordergrund, ohne die Pflichten der Strafverfolgungsbehörden zu verletzen.

Um vollständige Transparenz und genaue Information der öffentlichen Meinung zu gewährleisten, werden Herr Bashkim Osmani und seine gesetzlichen Vertreter sich offiziell an SPAK wenden, um Informationen über den Verfahrensstatus zu erhalten, der möglicherweise öffentlich beansprucht wird.
Gleichzeitig wird die volle Bereitschaft erklärt, sich für jede rechtliche Untersuchung zur Verfügung zu stellen und mit jeder albanischen oder internationalen Behörde zusammenzuarbeiten.

Medien sind eingeladen:
Informationen vor der Veröffentlichung überprüfen;
Korrigieren Sie ungenaue Berichte.
zwischen Angeklagten und im Ermittlungsmaterial erwähnten Personen unterscheiden;
die Einhaltung professioneller Standards und der Unschuldsvermutung.
Der Zweck dieses Antrags besteht darin, den Verfahrensstatus des Antragstellers zu klären und die korrekte Information der öffentlichen Meinung sicherzustellen.
Die Familie Osmani behält sich das Recht vor, alle zivil- und strafrechtlichen Schritte gegen jede unwahre, unrichtige oder nicht überprüfte Veröffentlichung einzuleiten, die ihrem Ruf, ihrer Würde und ihren legitimen Interessen schadet.

Herr OTMAN UNION
AUTORISIERT
VON. Altin KAZIAJ

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