Der Oberste Gerichtshof ließ den Anwalt Veliaj im Gefängnis: Sie hätten keinen Platz im Gefängnis, solange sie keine gefährlichen Personen seien

Der Oberste Gerichtshof ließ den Anwalt Veliaj im Gefängnis: Sie hätten keinen Platz im Gefängnis, solange sie keine gefährlichen Personen seien


Rechtsanwalt Gentian Rumano kommentierte im Studio QUO VADIS zu Vizion Plus die heutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der der Antrag des Bürgermeisters von Tirana, Erion Veliaj, aufgehoben wurde, die Sicherheitsmaßnahme „Gefängnisverhaftung“ durch eine leichtere Sicherheitsmaßnahme zu ersetzen.

Sollte das Gericht die Lockerung der Sicherheitsmaßnahme akzeptieren, würde seiner Meinung nach ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, der von Anwälten in anderen ähnlichen Fällen genutzt werden könnte.

Rumano erklärte, dass in diesem Stadium des Prozesses, wenn der Fall zur Verhandlung gelangt ist und die Beweise vorliegen, nur die Gefährlichkeit der Person und nicht andere Elemente der Untersuchung beurteilt werden sollten.

Er betonte, dass es seiner Meinung nach bei einem geringen sozialen Risiko keinen Grund gebe, die Person in Gewahrsam zu halten.

rumänisch: Ich möchte, dass der Oberste Gerichtshof heute die Sicherheitsmaßnahme „Festnahme durch Gefängnis“ ersetzt oder versucht, die Maßnahme abzuschwächen. Ich würde mir diesen Vorteil wünschen, das heißt, mit der Änderung der Sicherheitsmaßnahme von Veliaj hätten wir alle Anwälte einen Präzedenzfall, den wir für alle anderen Fälle nutzen könnten, indem wir das Gericht als Parallele für den Fall Veliaj heranziehen würden. Das Gericht hat uns diese Möglichkeit nicht gegeben.

Der Oberste Gerichtshof oder die unteren Gerichte hätten bei der Beantragung der Ersetzung der Sicherheitsmaßnahme nach der Verhandlung des Falles einen Vergleich zum Zeitpunkt der Erteilung der Maßnahme anstellen müssen. Am Ende der Ermittlungen liegen die Beweise vor, Sie haben die Anklage erhoben und den Fall vor Gericht gebracht. Es gibt also keine Beweise mehr für die Strafverfolgung von Veliaj. Es wird also nur die Gefährlichkeit der Person beurteilt. Da die Bedürfnisse gemildert werden, wo keine soziale Gefahr besteht, was wird der Herr dann für das öffentliche Interesse tun, wenn er rauskommt? Da Sie eine solche Person in Gewahrsam halten, muss der Staat ihr in dem Moment, in dem sie für unschuldig erklärt wird, eine Entschädigung für die Zeit zahlen, die sie in Gewahrsam verbracht hat. Sie gehören nicht ins Gefängnis, solange es sich nicht um Hochrisikopersonen handelt.

/vizionplus.tv

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