Der Oberste Gerichtshof hebt die Beschlagnahmung von Ahmetajs Vermögen auf, der Fall wird zur Wiederaufnahme des Verfahrens an die GJKKO zurückverwiesen

Der Oberste Gerichtshof hebt die Beschlagnahmung von Ahmetajs Vermögen auf, der Fall wird zur Wiederaufnahme des Verfahrens an die GJKKO zurückverwiesen


Der Oberste Gerichtshof Albaniens hat beschlossen, die Entscheidung über die Beschlagnahmung des Vermögens von Arben Ahmetaj aufzuheben und den Fall zur Wiederaufnahme an die Sonderberufungsinstanz zurückzuverweisen, erfährt die Vizion Plus-Journalistin Blerina Cene.

Die Entscheidung wurde heute von Richter Gent Shala gefällt, der die vorherige Entscheidung von Richter Dhimitër Lara bezüglich der Beschlagnahme von Ahmetajs drei Vermögenswerten aufhob.

Der Entscheidung zufolge wird der Fall im Rahmen der Sonderbeschwerde erneut von einer anderen Justizbehörde geprüft, wodurch das Verfahren wieder in die Wiederaufnahmephase übergeht.

/vizionplus.tv

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