Das Verfassungsgericht der Republik Albanien hat seine Bestürzung über den schweren Vorfall zum Ausdruck gebracht, der sich heute Nachmittag vor dem Berufungsgericht von Tirana ereignete.
Richterin Astrit Kalaja wurde im Gerichtssaal durch drei Kugeln getötet. Der mutmaßliche Täter des Vorfalls ist der 30-jährige Elvis Shkambi.
Das Verfassungsgericht sprach der Familie sein Beileid aus und bezeichnet die schwere Tat als direkten Angriff nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf die Grundsätze der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit.
Erklärung des Verfassungsgerichts Albaniens
Das Verfassungsgericht der Republik Albanien drückt seinen tiefsten Schock und Schmerz über das tragische Ereignis aus, das zum Tod der Richterin des Berufungsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit, Astrit Kalaja, führte.
Das Gericht spricht der Familie, den Angehörigen und den Kollegen sein aufrichtiges Beileid aus und würdigt das Andenken eines Richters, der mit Hingabe und Würde der Gerechtigkeit gedient hat.
Diese schwere Tat stellt einen direkten Angriff nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf die Grundsätze der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit dar.
Das Verfassungsgericht ist der Auffassung, dass der Schutz des Rechts auf Leben, der physischen und institutionellen Sicherheit von Richtern, Bürgern, die vor diesen Gerichten Gerechtigkeit suchen, und der einfachen Öffentlichkeit eine unmittelbare Verantwortung des Staates ist, die sofortiges, entschlossenes und nachhaltiges Handeln erfordert. Der Schutz der Richter ist der Schutz der Selbstjustiz, ihrer Unabhängigkeit und des Vertrauens der Öffentlichkeit in staatliche Institutionen.
In diesen schmerzhaften Momenten steht das Verfassungsgericht der Familie des Verstorbenen, seinen Kollegen und allen, die diesen Verlust erleiden, nahe und bekräftigt seine Entschlossenheit, die Würde der Justiz als Grundpfeiler der Verfassungsordnung zu verteidigen. Auch den beiden verletzten Bürgern wünscht das Verfassungsgericht baldige Genesung.
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