Die Berufung des Sondergerichtshofs hat den ehemaligen Chefankläger von Vlora, Aurel Zarka, der seit Juni 2024 wegen der Akte „Toyota Yaris“ inhaftiert ist, aus der Zelle entlassen. Das Gericht entschied, seinem Antrag auf Beendigung der Sicherheitsmaßnahme stattzugeben.
Benachrichtigung:
Das Sonderberufungsgericht für Korruption und organisierte Kriminalität, mit einem Gremium bestehend aus den Richtern Florjan Kalaja (Vorsitzender), Engert Pëllumbi (Mitglied) und Tereza Merkaj (Mitglied), hat heute, am 05.09.2026, das Strafverfahren Nr. 131 Akt, Datum 08.05.2026 Registrierung, zur Beschwerde des Beschwerdeführers AZ:
„1. Aufhebung der persönlichen Sicherheitsmaßnahme „Festnahme im Gefängnis“, vorgesehen in Artikel 238 der Strafprozessordnung, festgelegt durch die Entscheidung Nr. 87 des Gesetzes vom 28.07.2024 des Sondergerichts erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität, gegen den Angeklagten AZ
2. Die Anordnung zur sofortigen Freilassung des Angeklagten AZ aus den Haftanstalten (IEVP Durrës)“ und entschied:
1. Feststellung der Aufhebung der dem Angeklagten Herrn AZ zugewiesenen Sicherheitsmaßnahme „Festnahme im Gefängnis“ mit Beschluss Nr. 87 Gesetz vom 28.07.2024 und bestätigt durch Beschluss Nr. 92 vom 31.07.2024 des Sondergerichts erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität.
2. Die Anordnung der sofortigen Freilassung des Angeklagten Herrn AZ aus der Haftanstalt, sofern seine persönliche Freiheit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eingeschränkt wird. 3. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag nach der begründeten Bekanntgabe der Entscheidung Berufung eingelegt werden.
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