Im kommenden Jahr soll die Gesetzesinitiative formalisiert werden, die nicht dokumentierte Arbeitsjahre für Rentenzwecke anerkennt. Der Gesetzesentwurf wurde diese Woche von der Regierung genehmigt und wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres von der Versammlung genehmigt.
Fatiela Mehmeti, Direktorin für Sozialleistungen bei ISSH, zeigte, warum eine solche Initiative notwendig war.
„Die Besorgnis war recht groß, da die Beschwerdeverfahren eingehalten werden müssen. Die meisten lernten diese Jahre schließlich vor Gericht kennen. Es gab viele Fälle. Vor allem diejenigen, die nicht einmal von 15 Jahren Erwerbstätigkeit profitieren könnten, der Mindestjahre für den Bezug einer Rente. Ein Blick auf die Geschichte der Gerichtsentscheidungen zeigte, dass diese zugunsten der Bürger ausfielen.– erklärte Mehmeti in Vizon Plus.
Aber wer wird davon profitieren?
Personen, die im Alter von 18 Jahren bis zur Auflösung der Genossenschaften im August 1991 in landwirtschaftlichen Genossenschaften gearbeitet haben.
Diejenigen, die im Alter von 18 Jahren bis zur Auflösung dieser Betriebe im Jahr 1992 in landwirtschaftlichen Betrieben gearbeitet haben.
Sowie diejenigen, die vom 18. Lebensjahr bis zum 1.10.1993, als sich das Beitragskonzept änderte, in ehemaligen Staatsbetrieben gearbeitet haben.
Es gibt aber auch Kriterien zur Überprüfung der Aussage jedes einzelnen Begünstigten dieser Initiative.
Das Konzept des Gesetzes ist deklarativ, einige Elemente gelten grundsätzlich für Personen, die in Genossenschaften oder landwirtschaftlichen Betrieben gearbeitet haben. Jeder Antrag gilt für diejenigen, die in dem Gebiet ansässig sind, in dem die Genossenschaft tätig ist. Das Kriterium wird also das Konzept des Wohnsitzes sein.
Begünstigt werden mit Inkrafttreten des Gesetzes auch jene Bürger, die sich im Verwaltungs- und Justizverfahren befinden. Insgesamt werden voraussichtlich 30.000 Personen Begünstigte sein.
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