SPAK schickt zwölf Angeklagte wegen Verstößen gegen die von der albanischen Straßenbehörde und der Stadt Köln entwickelten Vergabeverfahren vor Gericht.
SPAK-Hinweis:
Die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität hat die Ermittlungen abgeschlossen und an das Sondergericht erster Instanz den Antrag auf Verhandlung des Strafverfahrens Nr. 280/1 von 2020, zuständig für die Beklagten:
- Erion Isaimit der Pflicht des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, wegen Begehung von Straftaten angeklagt“Amtsmissbrauch“, in Zusammenarbeit, „Verletzung der Gleichberechtigung der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen”, in Zusammenarbeit, vorgesehen in den Artikeln 248 und 25, 258 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Eljona Mydiniehemaliger stellvertretender Bürgermeister der Stadt Köln, wegen Begehung der Straftat angeklagt“Amtsmissbrauch“, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 248 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Ergys Verdhoehemaliger Generaldirektor der albanischen Straßenbehörde, der Begehung der Straftat beschuldigt“Pflichtmissbrauch“, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 248 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Erald Elezi, ehemaliger Direktor der Direktion für strategische Planung und Betrieb der albanischen Straßenbehörde, der der Begehung der Straftat beschuldigt wird „Pflichtmissbrauch“, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 248 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Genti-Rennen, mit der Pflicht der Person, die bei der albanischen Straßenbehörde für den Präventionsbereich verantwortlich ist und der Begehung der Straftat beschuldigt wird.Amtsmissbrauch“, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 248 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Donike Shehu, ehemaliger hochrangiger Spezialist der albanischen Straßenbehörde, der der Begehung der Straftat beschuldigt wird“Pflichtmissbrauch“, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 248 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Clarita Konomiehemaliger hochrangiger Spezialist der albanischen Straßenbehörde, der Begehung der Straftat beschuldigt, der Begehung der Straftat beschuldigt „Verletzung der Gleichberechtigung der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen”, in Zusammenarbeit, vorgesehen durch Artikel 258, 25 des Strafgesetzbuches;
- Nicholas Mihali, mit der Aufgabe eines hochrangigen Spezialisten bei der albanischen Straßenbehörde, der der Begehung der Straftat beschuldigt wird.Verletzung der Gleichberechtigung der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen”, in Zusammenarbeit, vorgesehen durch Artikel 258, 25 des Strafgesetzbuches;
- Erdit Salillari, mit der Pflicht des Leiters des Sektors für die Ausarbeitung ausländischer Projekte bei der albanischen Straßenbehörde, der der Begehung der Straftat beschuldigt wird.Verletzung der Gleichberechtigung der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen”, in Zusammenarbeit, vorgesehen durch Artikel 258, 25 des Strafgesetzbuches;
- Erjon Cenko, Engjëll Dine, Ermal Zylfo, Mitarbeiter der Stadt Köln, denen die Begehung von Straftaten vorgeworfen wird“Urkundenfälschung in Kooperation“, „Verletzung der Gleichberechtigung der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen”, in Zusammenarbeit, vorgesehen in den Artikeln 186/2, 258 und 25 des Strafgesetzbuches;
- Armand Tafil, Muharrem Tartari, Shpëtim LiçoMitarbeiter der Stadt Köln, der Begehung der Straftat beschuldigt“Verletzung der Gleichberechtigung der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen”, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 258, 25 des Strafgesetzbuches;
- Entela Canomit Verwaltungsposition bei der Firma A&E Engineering „sh.pk“, beschuldigt, die Straftat begangen zu haben „Urkundenfälschung“, in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/2 des Strafgesetzbuches.
Aus der Durchführung von Ermittlungshandlungen ergaben sich aus den verwalteten Beweismitteln Straftatbestände für die Verantwortlichen des Auftraggebers und anderer staatlicher Institutionen, interaktiv in mehreren Vergabeverfahren, die von der albanischen Straßenbaubehörde und der Stadt Köln entwickelt wurden.
1.Bezüglich des Vergabeverfahrens mit Objekt „Bau der Straße Korçë Erseke, Los 2 (erster Teil).)“, mein Fondlimit beträgt 2.879.999.858,89 (zwei Milliarden achthundertneunundsiebzig Millionen neunhundertneunundneunzigtausendachthundertachtundfünfzig Komma neunundachtzig) Lek inklusive Mehrwertsteuer, entwickelt von der albanischen Straßenbehörde am 24.09.2020, hat Folgendes ergeben:
Zu dem als Initiative der Stadt Köln vorgelegten Projekt im Rahmen des Verfahrens für „Gestaltungsleistung in Form einer Schenkung/Schenkung“ me objekt „Baustelle Straße Korçë-Ersekë, Los 2“Aufgrund der Ermittlungsmaßnahmen und der erhobenen Beweise wurde festgestellt, dass die Stadt Köln nicht über eine von ihr erstellte Planungsdokumentation für dieses Objekt verfügte, obwohl es offizielle Korrespondenzen mit der albanischen Straßenbehörde gibt, in denen das Gegenteil dargelegt wird.
Aus den verwalteten Beweisen, gestützt auch durch die grafische Prüfung der Niederschrift und Unterzeichnung des Dokuments, ist hervorgegangen, dass die Arbeitsgruppe der Gemeinde Kolonje, bestehend aus den Bürgern Erjon Cenko, Engjëll Dine, in Zusammenarbeit mit der Person, die das Projekt gespendet hat, der Bürgerin Entela Çano, Verwalterin des Unternehmens.A& E-Engineering“sh.pk, haben das Protokoll über die Übergabe des Projekts durch die Stadt Köln gefälscht, dabei stellte sich heraus, dass es kein Projekt gab.
Was die Festlegung des Grenzfonds für das Vergabeverfahren durch den Bürger Ergys Verdho in seiner Eigenschaft als Inhaber des öffentlichen Auftraggebers und andere verantwortliche Personen der albanischen Straßenbehörde, die Bürger Erald Elezi, Genti Raça und Donikë Shehu, angeht, scheint es nicht so zu sein, dass der rechtliche Weg zur Festlegung des Grenzfonds eingeschlagen wurde.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Kostenvoranschlags, erstellt von den Bürgern Erald Elezi, Genti Raça, Donikë Shehu, einem vom Generaldirektor der albanischen Straßenbehörde, Bürger Ergys Verdho, genehmigten Dokument, scheint es nicht, dass es ein von der Stadt Köln entworfenes und vorgeschlagenes Projekt gab, wie es von der Stadt Köln als formalisierte Dokumentation vorgelegt wurde.
Festlegung des Grenzfonds durch die Arbeitsgruppe, Verantwortliche der albanischen Straßenbehörde, Bürger Erald Elezi, Genti Raça und Donikë Shehu, wurde auf der Grundlage von Daten erstellt, die von der interessierten Person selbst, der Bürgerin Entela Çano, der Administratorin des Unternehmens, manuell erstellt und übermittelt wurden.A & E Engineering“ sh.pk, das anschließend den Auftrag für die Überwachung der Ausführung der Arbeiten für dieses Objekt, den Bau der Straße Korçë-Ersekë, Los 2 (erster Teil), erhielt.
Bei der Erstellung des Kostenvoranschlags, der auch zur Festlegung des Grenzfonds des öffentlichen Auftraggebers diente, haben die Bürger Ergys Verdho in seiner Funktion als Generaldirektor der albanischen Straßenbehörde und andere verantwortliche Personen, die Bürger Erald Elezi, Genti Raça und Donikë Shehu, gegen das Gesetz Nr. 162/2020 “Für das öffentliche Beschaffungswesen„, VKM Nr. 914, vom 29.12.2014“Zur Genehmigung der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen“, geändert, Gesetz Nr. 10296, vom 8.7.2010„Über Finanzmanagement und -kontrolle“, geändert, Gesetz Nr. 10164, vom 15.10.2009 „Für die albanische Straßenbehörde“, VKM-Nr. 276, vom 16.5.2018 „Für die Genehmigung der Organisation, Struktur, Organisation und Satzung der albanischen Straßenbehörde“.
Aus den geführten Beweisen, untermauert durch die technische Bewertung und das buchhalterische Gutachten, ergibt sich, dass der vom Auftraggeber für dieses Vergabeverfahren festgelegte Finanzrahmen auf den Wert von 590.213.874 (fünfhundertneunzig Millionen zweihundertdreizehntausendachthundertvierundsiebzig) lek, was ebenfalls einen dem Staat zugefügten wirtschaftlichen Schaden darstellt.
2.Vergabeverfahren mit Objekt: „Überwachung der Arbeiten für den Bau der Straße Korçë-Ersekë, Los 2 (erster Teil)“mein Fondlimit 22.704.145 (zweiundzwanzig Millionen siebenhundertviertausendeinhundertfünfundvierzig) Lek inklusive Mehrwertsteuer, entwickelt von der albanischen Straßenbehörde am 14.10.2020, hat Folgendes ergeben:
Erdit Salillari, Klarita Konomi und Niko Mihali haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Angebotsbewertungskommission gegen das Gesetz Nr. 9643, vom 20.11.2006 “Für das öffentliche Beschaffungswesen„, geändert und VKM Nr. 914, vom 29.12.2014“Zur Genehmigung der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen„, geändert, wodurch unfaire Vorteile und Privilegien für die Gesellschaft des Bürgers Entela Çano geschaffen werden, „A&E-Engineering” sh.pk
3.Vergabeverfahren mit Gegenstand: „Überwachung der Bauarbeiten des Erseke-Wasserwerks und einiger Dorfbewohner, der zweiten Phase aus den Quellen von Kozel. mit einem von der Stadt Köln am 06.10.2020 erstellten begrenzten Fonds von ALLEN 4.623.021,7 % inkl. MwSt. ergab sich Folgendes:
Im Zusammenhang mit der Berechnung des Grenzfonds und der Ausarbeitung technischer Spezifikationen haben die Bürger Muharem Tartari, Engjëll Dine und Ermal Zylfo in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Kommission für die Berechnung des Grenzfonds und die Ausarbeitung technischer Spezifikationen in Zusammenarbeit mit dem Inhaber des öffentlichen Auftraggebers, dem Bürger Erion Isai, gegen das Gesetz Nr. 162/2020 “Für das öffentliche Beschaffungswesen„, sowie VKM Nr. 914, vom 29.12.2014“Zur Genehmigung der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen”, geändert, um das Gewinnerunternehmen dieses Vergabeverfahrens, das Unternehmen „A&E Engineering“ sh.pk, zu begünstigen und unfaire Privilegien zu schaffen
Die Mitglieder des Ausschusses für die Berechnung des Grenzfonds und die Ausarbeitung technischer Spezifikationen, die Bürger Muharem Tartari, Engjëll Dine und Ermal Zylfo, stützten sich bei der Berechnung des Fonds darauf, keine echte Marktstudie durchzuführen, und stützten sich auf fiktive Angebote, die von dem siegreichen Unternehmen dieses Vergabeverfahrens selbst, dem Unternehmen „, erstellt wurden.A&E-Engineering„sh.pk sowie die technischen Spezifikationen wurden vom Administrator des Unternehmens erstellt“A&E-Engineerings.pk, Bürgerin Entela Çano.
Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Standardausschreibungsunterlagen haben die Mitglieder der Beschaffungseinheit, die Bürger Armand Tafil, Erjon Cenko und Shpëtim Liço, in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Vergabebehörde, dem Bürger Erion Isai, gegen das Gesetz Nr. 162/2020 “Für das öffentliche Beschaffungswesen„, sowie VKM Nr. 914 vom 29.12.2014 „Über die Verabschiedung öffentlicher Vergabevorschriften“ geändert, mit dem Ziel, das Gewinnerunternehmen dieses Vergabeverfahrens, das Unternehmen „, zu begünstigen und ungerechtfertigte Privilegien zu schaffen.“A&E-Engineering” sh.pk
Die Mitglieder der Beschaffungseinheit, die Bürger Armand Tafil, Erjon Cenko und Shpëtim Liço, haben in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Vergabebehörde, dem Bürger Erion Isai, die Standardausschreibungsunterlagen genehmigt, indem sie Kriterien festgelegt haben, die vom Gewinnerunternehmen dieses Vergabeverfahrens selbst, dem Unternehmen „, festgelegt wurden.A&E-Engineering” sh.pk
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