Lebensmittelspenden sind steuerfrei, Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer werden heute gezahlt

Lebensmittelspenden sind steuerfrei, Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer werden heute gezahlt


Lebensmittel, deren Verfallsdatum im Land kurz vor dem Verfallsdatum steht, werden auf zwei Arten behandelt: Entweder dürfen sie verfallen und werden steuerfrei entsorgt, oder im Falle einer Spende werden Steuern gezahlt.

Eine solche Situation kommt dem Unternehmen mehr zugute, als es auslaufen zu lassen, wodurch Spenden nicht gefördert werden und somit mehr Lebensmittelverschwendung entsteht. Im Nationalen Programm zur Vermeidung von Abfällen mache ich auf diesen Aspekt aufmerksam und betone, dass ein gesetzlicher Eingriff zur Erleichterung der Lebensmittelspende positive Auswirkungen haben könnte.

„Die aktuelle Praxis zeigt, dass es für Unternehmen aufgrund der Mehrwertsteuer oft günstiger ist, Lebensmittel wegzuwerfen als sie weiterzuverteilen.“

Entsprechend dem Ziel der neuen EU-DKM, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und das Ziel der Umverteilung überschüssiger Lebensmittel für den menschlichen Verzehr zu unterstützen, kommt die Novelle des Umsatzsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes zur Anwendung, mit dem Ziel, Lebensmittelspenden von der Umsatz- und Einkommensteuer zu befreien.

„Die Spende von Lebensmitteln an Sozialpunkten ist Teil der Ziele zur Reduzierung des Lebensmittelverbrauchs um 30 % auf der Ebene des Einzelhandelsumsatzes, die bis 2035 vorgesehen ist“, heißt es in dem Dokument.

Dies macht auch darauf aufmerksam, dass verschiedene Länder der Europäischen Union zur Förderung von Lebensmittelspenden in eine Reihe von Aspekten investiert haben, wie zum Beispiel:

  1. Verbindliche Regelung: Verpflichtung zur Spende nicht verkaufter Lebensmittel aus Supermärkten, der Gastronomie und dem Gastgewerbe.
  2. Rechtliche Elemente: Minimierung rechtlicher Risiken und Haftung für Lebensmittelspenden, soweit möglich.
  3. Wirtschaftliche Anreize: Steuerbefreiung gespendeter Lebensmittel.
  4. Organisatorische Mechanismen: Durch die Einrichtung sektoraler Arbeitsgruppen für Lebensmittelspenden, um Lebensmittelspenden in Albanien zu erleichtern und zu fördern, sowie durch die Durchführung einer Studie zu möglichen rechtlichen Hindernissen und derzeit durchgeführten Lebensmittelspenden.
  5. Kapazitätsaufbau: Organisation von Schulungen zum Thema Lebensmittelspende für Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gastronomie (z. B. Hotels, Restaurants und Cafés).

„Die Lebensmittelbank in Albanien ist Teil der Europäischen Föderation der Lebensmittelbanken. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, mit der Lebensmittelbank zusammenzuarbeiten und so die Verteilung von Lebensmitteln an bedürftige Menschen zu ermöglichen.“

Diese Ansätze tragen dazu bei, essbare Lebensmittel von der Entsorgung auf die Mülldeponie und zur Verwendung umzuleiten. Allerdings gibt es in Albanien derzeit keinen besonderen rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Förderung von Lebensmittelspenden“, heißt es im Programm../Monitor.al/

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