Seit Anfang dieses Jahres ist die Anwendung des Bonus-Malus-Systems in der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten (TPL) in Kraft getreten.
Dieses System bedeutet, dass Fahrer, die im Vorjahr einen Schaden verursacht haben, höhere Versicherungsprämien zahlen, während diejenigen, die keinen Schaden verursacht haben, niedrigere Prämien zahlen.
Im vergangenen Jahr betrug der Mindestpreis der Pflichtversicherung, berechnet mit den niedrigsten Risikoparametern (Autos mit einer Motorleistung unter 1300 cm3, bis zu fünf Jahre alt, mit Fahrern mit mehr als zwei Jahren Erfahrung, Privatpersonen und zugelassen in einem der Bezirke mit der geringsten Schadenhäufigkeit), etwa ALLE 15.500. Für dieses Jahr zahlt ein Fahrer mit den gleichen Parametern, der im Jahr 2024 keinen Schaden verursacht hat, etwa 15.000 ALL.
Für andere Landkreise, einschließlich Tirana, lag der Mindestpreis der Haftpflichtversicherung im vergangenen Jahr bei etwa 16.000 ALL, während er in diesem Jahr bei etwa 15.400 ALL liegen wird, sofern der Fahrer keinen Schaden verursacht hat.
Der Bonus für Fahrer ohne Schadenshistorie wird daher im Bereich von 3 bis 4 % liegen, mit leichten Abweichungen zwischen den Unternehmen.
Mittlerweile wird die Strafe bzw. Strafe für Fahrer, die im vergangenen Jahr mindestens einen Schaden verursacht haben, höher ausfallen. Die Malus-Komponente variiert etwas stärker zwischen den verschiedenen Unternehmen.
Die Verschärfung für Autofahrer, die im Vorjahr einen Schaden verursacht haben, wird im Vergleich zu den Sätzen im Jahr 2025 je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 15 % und 20 % liegen.
Für Fahrer, die im vergangenen Jahr zwei oder mehr Schäden verursacht haben, beträgt die Erhöhung je nach Unternehmen 33 bis 38 % im Vergleich zu den Sätzen des letzten Jahres.
Vergleicht man die diesjährigen Auszeichnungen zwischen Fahrern, die keinen Schaden angerichtet haben, und solchen, die Schaden verursacht haben, beträgt der Unterschied je nach Unternehmen 19 % bis 27 %.
Während Fahrer, die zwei oder mehr Schäden verursacht haben, eine höhere Versicherungsprämie in der Größenordnung von 37 % bis 42 % zahlen, verglichen mit Fahrern, die keinen Schaden verursacht haben.
Die Anwendung des Bonus-Malus-Systems ist gesetzlich vorgesehen „Für die Pflichtversicherung im Verkehrsbereich„, das bereits 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schreibt es jedoch als Recht der Versicherungsunternehmen vor, nicht aber als Pflicht.
Die Anwendung des Bonus-Malus-Prinzips wurde erst nach der Verabschiedung der Verordnung möglich „Zur Ermittlung der Risikofaktoren, die in die Berechnung der Prämie für Pflichtversicherungsprodukte im Transportbereich einfließen.“ Diese Regelung trat Anfang 2025 in Kraft, jedoch ohne Einbeziehung des seit dem 1. Januar dieses Jahres geltenden Bonus-Malus-Elements./Entnommen von Monitor.al
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