Die Regierung hat die Regeln geändert, wie der Zoll den Wert von Waren und Fahrzeugen berechnet, die nach Albanien einreisen. Anleitung Nr. 26 vom 17. Dezember 2025 des Finanzministeriums hat die Regeln von 2018 aktualisiert und zielt darauf ab, die Unterbewertung von Waren im Zollabfertigungsprozess zu stoppen. Daher wird der Zoll auf aktuelle internationale Quellen zu Treibstoff-, Metall-, Lebensmittel- und Fahrzeugpreisen zurückgreifen, um Unterdeklarationen zu vermeiden.
Für Kraftstoffe und einige Metalle wie Kupfer, Aluminium und Zink werden die Referenzpreise jeden Werktag aktualisiert. Für Lebensmittel, Stahl, Kunststoff und Bitumen erfolgt die Aktualisierung alle zwei Wochen. Für Fahrzeuge wurden Mindestpreise festgelegt, die vom Zoll in Fällen angewendet werden, in denen die Kaufrechnung nicht akzeptiert wird. Dies bedeutet, dass sehr alte oder im Ausland zu sehr günstigen Preisen gekaufte Fahrzeuge nicht mehr mit geringfügigen Werten durch den Zoll abgefertigt werden können, da es bereits Orientierungstafeln mit Mindestpreisgrenzen, je nach Motorisierung oder Gewicht des Fahrzeugs, gibt.
Eine wichtige Änderung betrifft auch Fahrzeuge, deren Produktionsjahr vor dem letzten in den Referenzbulletins veröffentlichten Jahr liegt. In diesen Fällen legt die Richtlinie feste Mindestpreise fest, unterhalb derer der Zollwert nicht berechnet werden kann. So werden aus Europa, Südkorea, China oder anderen Ländern importierte Gebrauchtfahrzeuge mit höheren Referenzwerten verrechnet.
Gemäß den Richtlinien betragen die Mindestpreise für Autos je nach Tragfähigkeit:
- bis 1,4-Motor: nicht weniger als 162.500 ALLE
- 1,4–1,9-Motor: nicht weniger als 250.000 ALL
- 1,9–2,5-Motor: nicht weniger als 406.000 ALL
- 2,5–3,0-Motor: nicht weniger als 500.000 ALL
- 3,0–4,5-Motor: nicht weniger als 625.000 ALL
- über 4,5 Motor: nicht weniger als 1.000.000 ALLE
Für Pick-ups, Transporter und LKW gelten je nach Tragfähigkeit folgende Mindestpreise:
- bis 1,5 Tonnen: nicht weniger als 500.000 ALLE
- 1,5–3,5 Tonnen: nicht weniger als 750.000 ALLE
- 3,5-10 Tonnen: nicht weniger als 1.062.500 ALLE
- 10-15 Tonnen: nicht weniger als 1.250.000 ALLE
- über 15 Tonnen: nicht weniger als 1.500.000 ALLE
Mit diesen Änderungen will die Regierung die Unterbewertung von Fahrzeugen bei der Zollabfertigung stoppen und gleiche Regeln für alle Importeure etablieren. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Der Fahrzeugmarkt verzeichnete in diesem Jahr ein starkes Wachstum. Im Zeitraum Januar-November 2025 wurden 89.654 Fahrzeuge erstmals zugelassen, ein Anstieg von 96 % im Vergleich zu 2019.
Nach Angaben der Generaldirektion Straßenverkehrsdienste machen Autos 81,5 der Zulassungen aus, was einer Zahl von 73.066 entspricht. Mehr als 80 % davon sind seit über 8 Jahren im Einsatz, was die hohe Abhängigkeit der Albaner vom Gebrauchtwagenmarkt bestätigt.
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