Unvollendete Konstruktionen beschlagnahmt, so viel zahlen die Entwickler, sonst Kontosperrung – JavaNews.al

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Bauten, die außerhalb der erteilten Genehmigungen entwickelt wurden, aber noch nicht fertiggestellt sind, müssen fertiggestellt werden und der Bauunternehmer ist für einen Teil der Investition verpflichtet.

Der Entwurf „Zu einigen Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes 66/2023 „Über die Verwaltung von Objekten, die ohne Genehmigung als Bauwerke beschlagnahmt wurden, mit dem Ziel, sie für öffentliche Zwecke oder für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen sowie die daraus resultierenden sozialen Folgen abzumildern“ sieht vor, dass die für diesen Prozess zuständige Arbeitsgruppe durch den beauftragten Sachverständigen die Bewertung der Anpassung des Objekts durchführt und die technischen, städtebaulichen, finanziellen und verfahrenstechnischen Anforderungen für die Umsetzung der Anpassung festlegt.

Ebenso schlägt diese Gruppe die im konkreten Fall am besten geeignete Form der Entwicklung vor und entwirft entsprechende Entwicklungsmaßnahmen, die dem Leiter der Einrichtung zur Genehmigung vorgelegt werden, der sie dann dem für die Verwaltung der durch Straftaten beschlagnahmten und im Falle eines Verkaufs beschlagnahmten Vermögens zuständigen Minister vorlegt.

„Für die Entwicklung von Anlagen mit noch nicht abgeschlossenen Investitionen schätzt die Agentur durch den zugelassenen Sachverständigen die Kosten für die Fertigstellung der Arbeiten für: a) die Ausführung der gesamten Arbeiten zur Fertigstellung der Anlage mit dem Ziel, sie in Betrieb zu nehmen; b) die Ausführung der Arbeiten zu ihrer Fertigstellung in Bezug auf die Gemeinschaftsräume; c) die Ausführung der Arbeiten zur Fertigstellung der Räumlichkeiten, die Eigentum des Staates sind“, heißt es in Artikel 19/1 Punkt 2.

Demnach ist für jedes Objekt von Fall zu Fall zu berücksichtigen, dass:

– je nach beschlagnahmtem Objekt 2-10 %, die Kosten für die Fertigstellung unvollendeter Arbeiten am Objekt werden vom Entwickler/Implementierer/Supervisor/Validator gemäß der von ihm in der Anfangsphase des Baus des Objekts eingegangenen Verpflichtung getragen. Wenn er diese nicht erfüllt, werden seine Bankkonten und Vermögenswerte zur Deckung der Kosten gesperrt.

– Wenn das Objekt über die Baugenehmigung hinaus um mehr als 10 % der ohne Genehmigung ausgeführten Arbeiten beschlagnahmt wurde, wird durch den von AAPSK beauftragten zugelassenen Sachverständigen der für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Wert in Bezug auf die Gemeinschaftsräume ermittelt, die für die Fertigstellung des Objekts realisiert werden müssen.

-c) Der vom Experten extrahierte Wert wird dem Entwickler/Implementierer/Supervisor/Validator zur Zahlung mitgeteilt. Im Falle einer Nichtzahlung seinerseits werden Maßnahmen ergriffen, um die Bankkonten oder Vermögenswerte des Entwicklers/Implementierers/Überwachers/Validierers einzufrieren, um die Kosten für die Durchführung der Arbeiten zu decken.

„Nach Erhalt des Objekts und seiner Verwaltung durch AAPSK ergreift diese die Maßnahmen für die entsprechende Registrierung bei ASHK. 5. Im Falle von Objekten, die in die Eigentums-/Nutzungs- oder Verwaltungsverantwortung übergehen, führt die begünstigte Institution die Verfahren für die entsprechende Investition durch“, heißt es am Ende dieses Artikels./ Monitor

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