Mit Beginn des Jahres 2025 ändert sich das Renteneintrittsalter für Frauen sowie die Berufszugehörigkeitsjahre für Männer. Diese Erhöhung stellt eine Fortsetzung des 2015 verabschiedeten Rentensystems dar. Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Rentenalters sowohl für Frauen als auch für Männer vor.
Somit muss eine Frau in diesem Jahr 61 Jahre und 10 Monate alt sein, um die Rentenkriterien zu erfüllen.
Mit den Änderungen im Sozialversicherungsgesetz ist eine Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Monate pro Jahr auf 63 Jahre im Jahr 2032 vorgesehen. Danach beginnt die Alterserhöhung auch für Männer, auf bis im Jahr 2056 für beide Geschlechter 67 Jahre alt sein.
Mittlerweile sind sie von der Zunahme der Dienstaltersjahre betroffen. Hätte ein Mann im Dezember 2014 35 Jahre alt sein sollen, müsste er im Januar 2025 38 Jahre und 8 Monate alt sein.
Nach der Formel besteht die Rente aus einem Grundbetrag, der der Sozialrente entspricht, multipliziert mit den Versicherungsjahren jeder Person, dividiert durch die Dienstaltersjahre.
Die Regierung hat jedoch ein neues Rentensystem vorgesehen, das voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht wird.
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