Das Bergpaket/ Die Regierung genehmigt vorrangige Gebiete für die Entwicklung in den Gemeinden Mat, Shijak und Shkodër

Das Bergpaket/ Die Regierung genehmigt vorrangige Gebiete für die Entwicklung in den Gemeinden Mat, Shijak und Shkodër


Die Regierung genehmigt Gebiete mit vorrangiger Entwicklung im Hinblick auf die Entwicklung der Bergwirtschaft, auch bekannt als „Gebirgspaket“, in den Gemeinden Mat, Shijak und Shkodër. Die Gebiete für jede Gemeinde sind nachstehend definiert:

BESCHLUSS ÜBER DIE ERKLÄRUNG EINIGER GEBIETE MIT VORRANGIGER ENTWICKLUNG DER BERGWIRTSCHAFT IN DER GEMEINDE MAT

Zur Unterstützung von Artikel 100 der Verfassung und Punkt 1, Artikel 4 des Gesetzes Nr. 20/2025, „Über das Bergpaket“, auf Vorschlag des Staatsministers für Kommunalverwaltung, des Ministerrats

VERKAUF:

  1. Die Ankündigung „vorrangiges Gebiet für die Entwicklung der Bergwirtschaft“ auf dem Gebiet der Gemeinde Mat lautet wie folgt:
  2. a) Entwicklungsgebiet Nr. 1, Gebiet der Gërman-Seen, Dorf Selixë, Teil der Verwaltungseinheit Komsi, mit einer Fläche von 2.051.282 (zwei Millionen einundfünfzigtausendzweihundertzweiundachtzig) m², gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System;
    b) Entwicklungsgebiet Nr. 2, das ehemalige Gebiet Vila e Zogut, Dorf Selixë, Teil der Verwaltungseinheit Komsi, mit einer Fläche von 1.585.237 (eine Million fünfhundertfünfundachtzigtausendzweihundertsiebenunddreißig) m², gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System;
    c) Entwicklungsgebiet Nr. 3, das Kronengebiet des Dorfes Selixë, Teil der Verwaltungseinheit Komsi, mit einer Fläche von 2.564.391 (zwei Millionen fünfhundertvierundsechzigtausenddreihunderteinundneunzig) m², gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System.
  3. Die Ausdehnung, Grenzen sowie Ein- und Ausstiegspunkte dieser Gebiete werden auf der Richtkarte gemäß dem KRGJSH-System bestimmt, das diesem Beschluss beigefügt ist.
  4. Die Arten von Aktivitäten, die in diesem Bereich stattfinden werden, sind:
  5. a) wirtschaftliche Entwicklung;
    b) industriell;
    c) touristisch.
  6. Mit der Umsetzung dieser Entscheidung sind das Ministerium für Wirtschaft und Innovation, die staatliche Katasterbehörde und die Gemeinde Mat beauftragt.

Dieser Beschluss tritt nach Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in Kraft.

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BESCHLUSS ÜBER DIE ERKLÄRUNG EINIGER GEBIETE MIT VORRANGIGER ENTWICKLUNG DER BERGWIRTSCHAFT IN DER GEMEINDE SHIJAK

Zur Unterstützung von Artikel 100 der Verfassung und Punkt 1, Artikel 4 des Gesetzes Nr. 20/2025, „Über das Bergpaket“, auf Vorschlag des Staatsministers für Kommunalverwaltung, des Ministerrats

VERKAUF:

  1. Die Ankündigung „vorrangiges Gebiet für die Entwicklung der Bergwirtschaft“ auf dem Gebiet der Gemeinde Shijak lautet wie folgt:
  2. a) Entwicklungsgebiet Nr. 1, Verwaltungseinheit Maminas, Rubjek-Gebiet, Rubjek-Stausee 2, mit einer Fläche von 169,56 (einhundertneunundsechzig Komma sechsundfünfzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    b) Entwicklungsgebiet Nr. 2, Verwaltungseinheit Maminas, Rubjek-Gebiet, Rubjek-Stausee 1, mit einer Fläche von 3,88 (drei Komma achtundachtzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    c) Entwicklungsgebiet Nr. 3, Verwaltungseinheit Maminas, Gebiet Rubjek, Stausee Rubjek 1, mit einer Fläche von 4,48 (vier Komma achtundvierzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    ç) Entwicklungsgebiet Nr. 4, Verwaltungseinheit Maminas, Gebiet Karrec, Stausee Karrec, mit einer Fläche von 32,15 (zweiunddreißig Komma fünfzehn) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    d) Entwicklungsgebiet Nr. 5, Verwaltungseinheit Maminas, Gebiet Karpen, Stausee Karpen, mit einer Fläche von 1,86 (eins Komma sechsundachtzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    dh) Entwicklungsgebiet Nr. 6, Verwaltungseinheit Maminas, Gebiet Karpen, Stausee Karpen, mit einer Fläche von 2,57 (zwei Komma siebenundfünfzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    e) Entwicklungsgebiet Nr. 7, Verwaltungseinheit Maminas, Gebiet Karpen, Stausee Karpen, mit einer Fläche von 10,01 (zehn Komma null eins) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    ë) Entwicklungsgebiet Nr. 8, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 3,5 (drei Komma fünf) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    f) Entwicklungsgebiet Nr. 9, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 1,7 (eins Komma sieben) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    g) Entwicklungsgebiet Nr. 10, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 2,7 (zwei Komma sieben) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    gj) Entwicklungsgebiet Nr. 11, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 3 (drei) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    h) Entwicklungsgebiet Nr. 12, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 5,1 (fünf Komma eins) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    i) Entwicklungsgebiet Nr. 13, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 4,9 (vier Komma neun) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    j) Entwicklungsgebiet Nr. 14, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 4,5 (vier Komma fünf) ha, gemäß der Karte im KRRGJSH-System, dargestellt auf dem Orthofoto;
    k) Entwicklungsgebiet Nr. 15, Verwaltungseinheit Maminas, Metalla-Gebiet, Metalla-Stausee, mit einer Fläche von 1,4 (eins Komma vier) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    l) Entwicklungsgebiet Nr. 16, Verwaltungseinheit Gjepalaj, Gebiete Shetël und Likesh, Stausee Callika, mit einer Fläche von 8,16 (acht Komma sechzehn) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    ll) Entwicklungsgebiet Nr. 17, Verwaltungseinheit Gjepalaj, Gebiete Shetël und Likesh, Stausee Callika, mit einer Fläche von 18,36 (achtzehn Komma sechsunddreißig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    m) Entwicklungsgebiet Nr. 18, Verwaltungseinheit Gjepalaj, Gebiet Çizmeli, Stausee Çizmelia, mit einer Fläche von 16,73 (sechzehn Komma dreiundsiebzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    n) Entwicklungsgebiet Nr. 19, Verwaltungseinheit Gjepalaj, Gebiet Kênete, Stausee Sstraza, mit einer Fläche von 5,3 (fünf Komma drei) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System;
    nj) Entwicklungsgebiet Nr. 20, Verwaltungseinheit Gjepalaj, Gebiet Gjepalaj, Stausee Terzies, mit einer Fläche von 1,98 (eins Komma achtundneunzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRRGJSH-System.
  3. Die Ausdehnung, die Grenzen sowie die Ein- und Ausstiegspunkte dieses Gebiets werden auf der Richtkarte gemäß dem KRRGJSH-System bestimmt, das diesem Beschluss beigefügt ist.
  4. Die Arten von Aktivitäten, die in diesem Bereich stattfinden werden, sind:
  5. a) wirtschaftliche Entwicklung;
    b) industriell;
    c) touristisch.
  6. Mit der Umsetzung dieser Entscheidung sind das Ministerium für Wirtschaft und Innovation, die staatliche Katasterbehörde und die Gemeinde Shijak beauftragt.

Dieser Beschluss tritt nach Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in Kraft.

BESCHLUSS ÜBER DIE ERKLÄRUNG EINIGER GEBIETE MIT VORRANGIGER ENTWICKLUNG DER BERGWIRTSCHAFT IN DER GEMEINDE SHKODA

Zur Unterstützung von Artikel 100 der Verfassung und Punkt 1, Artikel 4 des Gesetzes Nr. 20/2025, „Über das Bergpaket“, auf Vorschlag des Staatsministers für Kommunalverwaltung, des Ministerrats

VERKAUF:

  1. Die Ankündigung „vorrangiges Gebiet für die Entwicklung der Bergwirtschaft“ auf dem Gebiet der Gemeinde Shkodër lautet wie folgt:
  2. a) Bereichsnr. 1, Verwaltungseinheit Shalë, Dorf Theth, Katasterzone 3597, mit einer Fläche von 2286,3 (zweitausendzweihundertsechsundachtzig Komma drei) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System;
    b) Bereichsnr. 2, Verwaltungseinheit Shalë, Dorf Nderlysaj, Katastergebiet 2771, mit einer Fläche von 425,9 (vierhundertfünfundzwanzig Komma neun) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System;
    c) Bereichsnr. 3, Verwaltungseinheit Guri i Zi, Dorf Rragam, Katastergebiet 3148, mit einer Fläche von 474,5 (vierhundertvierundsiebzig Komma fünf) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System;
    ç) Bereichsnr. 4, Verwaltungseinheit Guri i Zi, Dorf Sheldi, Katastergebiet 3329, mit einer Fläche von 388 (dreihundertachtundachtzig) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System;
    d) Bereichsnr. 5, Verwaltungseinheit Guri i Zi, Dörfer Mazrek – Shpor, Katastergebiet 2624, mit einer Fläche von 845,8 (achthundertfünfundvierzig Komma acht) ha, gemäß der auf dem Orthofoto dargestellten Karte im KRGJSH-System.
  3. Die Ausdehnung, die Grenzen sowie die Ein- und Ausstiegspunkte dieses Gebiets werden auf der Richtkarte gemäß dem KRGJSH-System bestimmt, das diesem Beschluss beigefügt ist.
  4. Die Arten von Aktivitäten, die in diesem Bereich stattfinden werden, sind:
  5. a) wirtschaftliche Entwicklung;
    b) industriell;
    c) touristisch.
  6. Mit der Umsetzung dieser Entscheidung sind das Ministerium für Wirtschaft und Innovation, die staatliche Katasterbehörde und die Gemeinde Shkodër beauftragt.

Dieser Beschluss tritt nach Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in Kraft.

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