Die Regierung hat am Mittwoch die Gründung einer Aktiengesellschaft mit 100 (einhundert) % Staatskapital und dem Namen „National Road Operation Entity“ beschlossen, mit dem Ziel, den Betriebsdienst zur Ermöglichung des Straßenzugangs für Benutzer bereitzustellen.
EKORR, sh.a. bietet gegen Bezahlung den Betriebsdienst und alle anderen Dienstleistungen gemäß dem Zweck seiner Gründung und seiner Satzung an.
Das Ministerium für Infrastruktur und Energie vertritt den Staat als Eigentümer von 100 (einhundert) % der Unternehmensanteile und führt innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Inkrafttreten dieser Entscheidung die erforderlichen rechtlichen Verfahren für die Gründung und Genehmigung durch der Satzung der Aktiengesellschaft; Registrierung der Aktiengesellschaft im National Business Center.
„Das Anfangskapital für die Gründung der Aktiengesellschaft beträgt 50.000.000 (fünfzig Millionen) ALL. Der Wert von 50.000.000 (fünfzig Millionen) Lek wird aus dem Haushalt des Ministeriums für Infrastruktur und Energie unmittelbar nach seiner Registrierung im National Business Center an das Unternehmen EKORR, sh.a. überwiesen. so steht es im Beschluss.
Der Gegenstand der Aktivität
EKORR, sh.a., hat als Tätigkeitsgegenstand den Betrieb von mautpflichtigen Straßen; Wartung der Betriebsinfrastruktur, zu der das System automatisierter Tore für die Ein- und Ausfahrt auf der Straße, das elektronische System zur Gebührenerhebung und die notwendigen Server für die Speicherung und Verarbeitung der Daten und damit verbundenen Erhebungen gehören; Herstellung und Vertrieb von monatlichen Abonnementkarten (Abonnenten) für mautpflichtige Straßenbenutzer; Mauterhebung auf mautpflichtigen Straßen; Überwachung und Koordination des Betriebsdienstes auf den mautpflichtigen Straßen, deren Betrieb durch die jeweiligen Konzessionsgesellschaften erfolgt; Bereitstellung von Systemen und elektronischen Anwendungen für die Verwaltung und Nutzung automatisierter Tore zur Ermöglichung von Ein- und Ausfahrten auf der Straße, für die Erhebung von Gebühren und der erforderlichen Server für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Daten und zugehörigen Belegen.
Für die mautpflichtigen Straßen, die keinen Konzessionsverträgen unterliegen und von der albanischen Straßenbehörde unterhalten werden, schließt EKORR, s.a. eine Sondervereinbarung mit der albanischen Straßenbehörde ab.
In der Sondervereinbarung sind unter anderem Regelungen für die Erhebung der Gebühr und anderer Einnahmen aus dem Straßenbetrieb sowie für die Gebühr vorgesehen, die EKORR, s.a. für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten erhält.
EKORR, sh.a. kann je nach Gründungszweck, Tätigkeitsbereich und Satzung weitere Zusatzdienstleistungen für öffentliche und private Einrichtungen erbringen.
Finanzierung
Die Aktiengesellschaft finanziert sich aus eigenen Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen und anderen Rechtsquellen. Die Einkünfte der Aktiengesellschaft werden für die Ausübung ihrer Tätigkeit verwendet.
Die Einnahmequelle von EKORR, s.a. sind die Einnahmen aus der jährlichen Gebühr, die von den Konzessionsunternehmen erhoben wird, die den Betriebsdienst auf den nationalen Mautstraßen erbringen; Einnahmen aus der von der albanischen Straßenbehörde erhaltenen Gebühr; Einnahmen aus der Mauterhebung auf mautpflichtigen Straßen; sonstiges gesetzliches Einkommen, das aus der Ausübung von Tätigkeiten stammt; sonstige zulässige Einkünfte, wie z. B. Zuschüsse und Darlehen.
„Das Ministerium für Infrastruktur und Energie stellt der Aktiengesellschaft die für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlichen Arbeitsumgebungen zur Verfügung. Die finanziellen Auswirkungen für die Umsetzung dieses Beschlusses zur Schaffung des Anfangskapitals des Unternehmens in Höhe von 50.000.000 (fünfzig Millionen) ALL werden aus dem Haushalt des Ministeriums für Infrastruktur und Energie für das Jahr 2024 getragen das Programm „Straßenverkehr“. besagte Entscheidung.
/ar
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