Steuern klären die Fragen von Bürgern und Unternehmen zum Schuldenerlass, wer davon profitiert und welche Verfahren einzuhalten sind!

Steuern klären die Fragen von Bürgern und Unternehmen zum Schuldenerlass, wer davon profitiert und welche Verfahren einzuhalten sind!


Die Steuerverwaltung hat ein Material veröffentlicht, das Bürger und Unternehmen über das Amnestiegesetzsverfahren informiert. Dieses Gesetz ermöglicht die Streichung oder Tilgung von Schulden, die Einzelpersonen und Unternehmen gegenüber Steuern haben.

Durch einen detaillierten Fragebogen liefert Taxation Antworten darauf, welche Unternehmen davon profitieren und welche Verfahren befolgt werden müssen, um davon zu profitieren.

Wer profitiert von diesem Gesetz?

Steuerzahler und bei der Steuerverwaltung registrierte Unternehmen (aktiv, passiv oder abgemeldet) profitieren gemäß den im Gesetz festgelegten Kriterien.

Sie kommt nicht Steuerzahlern zugute, die vor oder während der Umsetzung des Gesetzes rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen die wegen Straftaten im Steuer- und/oder Zollbereich ermittelt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

Was passiert mit dem Guthaben?

Das Guthaben wird automatisch zur Tilgung der Schulden vor dem Antrag auf Erlass verwendet.

Welche Kategorien von Verpflichtungen profitieren von der Löschung/Löschung?

Steuerpflichten bis 31.12.2014

Bis zum 31.12.2014 nicht beglichene Steuerverbindlichkeiten, einschließlich Bußgeldern und Verzugszinsen, werden vollständig gelöscht.

Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge werden dem Auftraggeber nicht erlassen.

Steuerpflichten für den Zeitraum 1. Januar 2015 – 31. Dezember 2019

Für diesen Zeitraum ist ein teilweises Erlöschen der Verpflichtungen vorgesehen:

50 % der Hauptschuld erlöschen, wenn die restlichen 50 % vom 10.06.2026 bis zum 30.06.2026 auf einmal gezahlt werden.

25 % der Hauptschuld erlöschen, wenn die restlichen 75 % vom 10.06.2026 bis zum 31.12.2026 gezahlt werden.

In beiden Fällen entfallen Bußgelder und Verzugszinsen vollständig.

Steuerpflichten für den Zeitraum 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2024

Vertragsstrafen und Verzugszinsen werden gelöscht, sofern die Steuer für den betreffenden Zeitraum vom 10.06.2026 bis zum 31.12.2026 vollständig (100 % des Kapitalbetrags) gezahlt wird.

Sind weitere Begnadigungen vorgesehen?

Laut Gesetz Nr. 86/2025, werden außerdem gelöscht:

Steuerpflichten und Verwaltungsstrafen für Steuerzahler, die bis zum 31.12.2024 bei der CCA oder durch Gerichtsbeschluss oder bei der Steuerverwaltung abgemeldet werden, mit Ausnahme der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.

Vom System automatisch berechnete Steuerverwaltungsstrafen (Bußgelder) bei nicht rechtzeitiger Meldung bis zum 31.12.2024, einschließlich der Strafen im Zusammenhang mit der Frist für die Meldung von Arbeitnehmern.

Verwaltungsstrafen (Bußgelder) wegen nicht rechtzeitiger Meldung nicht zugestellter Kontoauszüge für Zeiträume bis zum 31.12.2024, sofern jede nicht zugestellte Kontoauszugserklärung bis zum 30.06.2026 eingereicht wird.

Verwaltungsstrafen (Bußgelder) für die verspätete Zustellung der Entscheidung über die Bestimmung des Ergebnisses und die verspätete Zustellung des beantragten Jahresabschlusses, berechnet bis zum 31.12.2024.

Bußgelder und Zinsen, die im System aus der Änderung der Zahlungsliste für vergangene Zeiträume entstehen, die sich aus der Umsetzung einer rückwirkenden Rechts- oder Unterrechtshandlung oder der Umsetzung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung ergibt.

Sind Sozialversicherung und Krankenversicherung inbegriffen?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden nur Bußgelder und Verzugszinsen gestrichen.

Muss ich einen Antrag stellen oder erfolgt die Begnadigung automatisch?

Bei Verbindlichkeiten, die vollständig und vorbehaltlos abgeschrieben werden, erfolgt der Vorgang automatisch durch die Steuerverwaltung.

Bei bedingter Auszahlung erfolgt die Leistungsverwirklichung erst nach erfolgter Zahlung innerhalb der genannten Fristen.

Wann beginnt der Leistungsbezugszeitraum?

Die Zahlung kann ab dem 10.06.2026 erfolgen, bis:

nach Wahl des Steuerzahlers.

Habe ich Vorteile, wenn ich mich im Berufungsverfahren befinde?

Steuerpflichtige, deren Steuerschulden rechtskräftig zugunsten der Steuerverwaltung entschieden wurden, profitieren nicht von der Löschung/Löschung.

In anderen Fällen wird die Leistung nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen auf die Einlegung eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens verzichtet.

Die Vorlage des Gesetzes durch den Subjekt erfolgt mit einem offiziellen Antrag an das zuständige DRT, beginnend am 10.06.2026 vor der Zahlung der Hauptschuld, spätestens jedoch am 30.11.2026.

Welche Frist gilt für die Umsetzung des Gesetzes?

Das Gesetz gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Was passiert, wenn ich nicht vom Gesetz profitiere?

Der Steuerzahler, der aufgrund einer Entscheidung nicht von der Löschung gemäß diesem Gesetz profitiert, hat das Recht, beim Verwaltungsgericht Berufung einzulegen, entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet.

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