In der heutigen Sitzung hat die albanische Regierung der Erhöhung des Mindestlohns in Höhe von 50.000 ALL zugestimmt. Mit dieser Entscheidung beginnen die finanziellen Auswirkungen ab dem 1. Januar 2026.
Bekanntmachung der Entscheidung:
Das monatliche Mindestgrundgehalt für Mitarbeiter im ganzen Land, das von jeder natürlichen oder juristischen Person, im Inland oder im Ausland angewendet werden muss, beträgt 50.000 (fünfzigtausend) ALL.
Das monatliche Grundmindestgehalt beträgt 174 (einhundertvierundsiebzig) Arbeitsstunden pro Monat, die während der normalen Arbeitszeit geleistet werden.
Dieser Beschluss tritt nach Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in Kraft und entfaltet seine finanziellen Wirkungen ab dem 1. Januar 2026.
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