Der Kapitalmarkt in Richtung EU, die Regierung ändert die Regeln für den Kauf von Unternehmen – JavaNews.al

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Im Rahmen der Rechtsangleichung mit der Europäischen Union hat die albanische Regierung ein Paket wesentlicher Änderungen im Kapitalmarktrecht vorgeschlagen. Der neue Gesetzesentwurf, der vom Ministerium für Wirtschaft und Innovation vorgeschlagen und von der Finanzaufsichtsbehörde (AMF) ausgearbeitet wurde, zielt darauf ab, die Art und Weise der Übernahme von Unternehmen mit einem öffentlichen Angebot zu regeln und so die Sicherheit für Investoren und den Schutz für Kleinaktionäre zu erhöhen.

Neue Maßstäbe für „fairen Preis“

Eine der wichtigsten Neuerungen ENTWURF es handelt sich um den Preisschutzmechanismus. Wenn ein Käufer (Anbieter) während der Laufzeit des Angebots Aktien zu einem höheren Preis außerhalb des öffentlichen Angebots erwirbt, ist er gemäß den Änderungen gesetzlich verpflichtet, den Angebotspreis für alle anderen Aktionäre zu erhöhen.

Darüber hinaus erhält die Finanzaufsichtsbehörde die Befugnis, in Ausnahmefällen, etwa bei Marktmanipulation oder Absprachen, einzugreifen und den Preis anzupassen, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Wahlbarrieren abbauen

Um strategische Investitionen zu erleichtern und eine „Panzerung“ der Vorstände zu vermeiden, führt der Gesetzentwurf die sogenannte „Durchbruchsregelung“ ein.

„Das bedeutet, dass bei einem Übernahmeangebot gesetzliche Stimmbeschränkungen oder Aktien mit mehreren Stimmrechten keine Wirkung haben; jede Aktie zählt als eine Stimme.“, heißt es im Gesetzentwurf.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Aktionären die Möglichkeit zu geben, frei über die Geschicke ihres Unternehmens zu entscheiden.

Erleichterung für ausländische Investoren

Erstmals wird Albanien mit den Ländern der Europäischen Union den Grundsatz der „gegenseitigen Anerkennung“ anwenden. Ein von einer Regulierungsbehörde der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genehmigtes Angebotsdokument wird in Albanien automatisch anerkannt, ohne dass zusätzliche bürokratische Genehmigungen erforderlich sind.

Laut dem erläuternden Bericht von Ministerin Delina Ibrahimaj, „Es wird erwartet, dass diese Änderung die Kosten der Unsicherheit verringert und albanische Unternehmen für europäische Investmentfonds und Banken attraktiver macht und sie de facto in das Finanzökosystem der EU integriert.“

Digitale Transparenz

Die Änderungen sehen außerdem vor, dass Ausschreibungsdaten in maschinenlesbaren Formaten veröffentlicht und am European Single Access Point (ESAP) zugänglich gemacht werden.

„Dadurch wird der albanische Markt für internationale Investoren in Echtzeit sichtbar und überwachbar.“heißt es im Gesetzentwurf.

Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf bald von der Versammlung angenommen wird, was einen weiteren Schritt in der Reifung des Finanzmarkts in dem Land darstellt, das derzeit unter einer geringen Anzahl von Emittenten und einer begrenzten Liquidität leidet.

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